Sport-Lu hat geschrieben:...Ich denke das sich die Dekra-Leute schwer tun werden.....
Hallo Jörn,
auch bei mir war es kein Problem.
Allerdings steht in den Zulassungsbescheinigungen (ZB) Teil 1 bei meinen BK-Gespannen nicht die gleiche Bemerkung bzw. Ausnahme.
Bei dem Stoye SML, wie Du ja bekanntlich auch hast

, steht:
*WW.M.BEIWAGEN HERST:.STOYE; TYP:SML; NR:12.....,DANN T:GESCHW.-BESCHRAENK.85KM/H, G:220,F.1.:440,S.1.:2 OD.3,M.HINTEREN FUSSRASTEN U. HALTEGRIFF, O.BESCHRAENK.O.AUFL*
Bei dem Gespann mit Stoye TS, sind in der ZB Teil 1 bei S.1 - bereits 3 Sitzplätze und ein anderes Gesamtgewicht eingetragen.
Dafür steht unter Bemerkungen/Ausnahmen nur noch:
*BEI BETRIEB OHNE BEIWAGEN* ZU S.1:2,ZU F.1/F.2:115*
Ich glaube, dass die zweite Eintragung für den Halter günstiger ist, denn bei eventuellen langfristigen Umbauten auf einen anderen SW, dürfte es mit den Schiedsrichtern, HU, Zulassungen, Versicherungen usw. kaum Probleme geben.
Jörn, solltest Du eine entsprechende Kopie benötigen, weil Du ja auch einen Stoye SML hast oder unbedingt die zweite flexiblere Ausnahme-Eintragung bevorzugst, gib mir Bescheid
Gruß André