Seite 1 von 1

Saisonkennzeichen

Verfasst: 3. Sep 2016, 15:09
von Utomborder
Ich hab noch eine vierrädrigen Youngtimer und wollte den auf Saisonkennzeichen anmelden. Gibt es da sowas wie Bestandsschutz, damit ich die alte Nummer behalten kann?
XX-XX 123 ist unserer Zulassungsstelle zu lang. Ich finde in der Zulassungsverordnung (Niedersachsen) nichts gegenteiliges. Geht vielleicht Engschrift? Wie kann ich da argumentieren???

Re: Saisonkennzeichen

Verfasst: 7. Sep 2016, 21:35
von ubootfahrer
Hallo alle,
hier meine Geschichte von der Anmeldung:

Erster Anlauf : Großes Nummernschild muß sein,DE-BK 350 kann auf keinen Fall gegeben werden da diese Kombination nicht möglich ist
Dann auf Oldietreff Fotos und Munition gesammelt und
Zweiter Anlauf: Ja, wir haben uns geirrt,kleines Schild wegen Alter möglich und auch erhalten,aber die Nummernkombination auf gar keinen Fall.
Dann bei einer längeren Ausfahrt das Nummernschild verloren weil das Plexiglasbrett unter dem Stanniolpapierschild zu schwer war.
Dritter Anlauf:Es muß eine neue Nummer werden,da ja mit dem alten Schild Mißbrauch betrieben werden kann und selbstverständlich kann ich die gewünschte Nummernkombination haben!!!!
Nach drei Anläufen bei drei verschiedenen Sachbearbeitern im "Amt" dann endlich am Ziel!
Deutschland wie es alle lieben.
Detlef

Diesen Beitrag habe ich schon vor längerer Zeit einmal gesendet.Er trifft aber genau Dein Problem,die Sachbearbeiter im Amt sind dooooof !

Re: Saisonkennzeichen

Verfasst: 8. Sep 2016, 07:05
von Utomborder
Ja, eben, ich hab auch schon viele Autos mit einer Nummer in der länge gesehen.... Ich will da aber auch nicht ewig umsonst hinfahren. Kennt jemand die Rechtsgrundlagen, die sowas angeblich verbieten sollen? Vielleicht such ich mir nochmal die vorgesetzte Stelle von denen raus. So hab ich damals auch das kleine Schild für die BK bekommen....

Re: Saisonkennzeichen

Verfasst: 8. Sep 2016, 07:23
von cosca
Es gibt wohl behördeninterne Festlegungen dazu. Das Problem ist aber auf deiner Seite. Du hast keinen Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Kennzeichen. Damit muss dir das Amt auch gar nicht begründen, warum das Kennzeichen nicht vergeben wird. Rechtlich angreifbar ist das nicht.

Zulässig sind bis zu 7 Stellen auf deinem Saisonkennzeichen, würde also passen. Finden kannst du das in der FZV, Anlage 4 (Ausgestaltung der Kennzeichen), Abschnitt 5. Ein Anspruch darauf besteht, wie schon gesagt, leider nicht.