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bujatronic
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Unsere Justiz

#1 Beitrag von bujatronic » 9. Feb 2023, 20:09

Ohne unseren Juristen hier zu nahe treten zu wollen, ich habe ja schon manchmal von Urteilen deutscher Gerichte gehört und gelesen, wo ich am Verstand unserer Richter zweifeln wollte.
Aber jetzt sogar der BGH (Urteil vom 22.11.2022, Az.: VI ZR 344/21).
Auf den Einfahrten der meisten Parkplätze steht. "Hier gilt die StVO", und damit auch §8:
"(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht, wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen."
Unter "gilt nicht" sind Parkplätze nicht erwähnt. Daher ist es doch ganz normal und für jeden denkenden Menschen nachvollziehbar, daß jeder Fahrer wohl diese vernünftige, eingewöhnte und erprobte Regel instinktiv auch hier anwenden wird, zumal "Hier gilt die StVO" auch die Anwendung dieser Regel suggeriert.
Aber nein (mich wundert, daß das Urteil nicht am 1. April oder zur Hessischen Fassenacht verkündet wurde), denn unsere höchsten Juristen haben die Spitzfindigkeit gefunden, es sind keine Straßen, sondern Fahrgassen! Auf so eine Idee muß man erst mal kommen! Leider haben sie vergessen, festzulegen, daß Kreuzungen von Fahrgassen keine Kreuzungen sind, was denn dann???
So, nun frage ich mich, was das Gelten der StVO, also der Straßenverkehrsordnung bedeutet, wenn da gar keine Straßen sind? Da könnte man ja diesen Hinweis "Hier gilt..." auch weglassen.
Und in meiner Vaterstadt gibt es z.B. eine Webergasse, Judengasse usw., sind das dann auch keine Straßen???
Und viele Fahrbahnen sind hier in so desolatem Zustand, daß der Begriff "Straße" für sie eher Hohn ist (Stoßdämpferteststrecke wäre zutreffender), also gilt hier auch nicht die StVO???

Also, wenn Ihr mal wieder auf einem Parkplatz unterwegs seid, dann bitte anhalten, absteigen und sich mit dem anderen Fahrzeugführer in angeregter, freundlicher und respektvoller Unterhaltung "über die Vorfahrt verständigen" (O-Ton BGH), sicherheitshalber noch ein juristisch belastbares, schriftliches Protokoll anfertigen. Sollte der andere Fahrzeugführer allerdings ein Richter sein, ich garantiere für nichts...

Ich weiß nicht, wohin ich mir greifen soll, der Kopf ist mir zu schade!

P.S. an die Moderatoren: ich wußte nicht, in welche Kategorie so etwas gehört.
"Vergessen Sie auch nicht, daß jedes Kraftfahrzeug wertvolles Volksvermögen darstellt, das möglichst lange zu erhalten nicht nur einen persönlichen Vorteil bringt, sondern auch eine nationale Pflicht ist!"
Obering. Siegfried Rauch

Sport-Lu
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Re: Unsere Justiz

#2 Beitrag von Sport-Lu » 10. Feb 2023, 22:58

Manchmal ist es verrückt.Ich hatte auch mal von einem Fall gehört,da war jemand rückwärts aus einer Vorfahrtsstrasse(rechts vor links)rausgefahren.Es kam zum Unfall.Er bekam Recht,da er von rechts kam.Gilt auch beim Rückwärts fahren.
Gruss Jörn! :mrgreen:
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Eine BK ohne Ölfleck darunter......"Das ist aber nicht original so!!"

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Elektroschrauber
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Re: Unsere Justiz

#3 Beitrag von Elektroschrauber » 20. Jun 2023, 21:42

Die Antwort ist ein wenig verspätet.
Aber man muss sich einfach zurück nehmen. Also ein Seher sein! Dann ist das Risiko schon sehr minimiert.
Es sei denn man hängt seinen PKW-Hänger unverriegelt an sein Zugfahrzeug. Das ist mir bereits (abgelenkt worden) drei mal passiert. Das letzte mal gab es dann, nach 1000 Meter Fahrt, für einen AUDI A3 eine neue Stoßstange nebst Kotflügel. Jetzt passe ich besser auf und wippe sogar auf dem Hänger rum!

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