Hi, soweit ich das in Erinnerung habe war das nicht:
"Motorräder mit Erstzulassung vor 1.7.1958 bekommen das kleine Schild."
sondern: bis einschliesslich 1.7. 1958.
Der eine Tag war für mich ganz wichtig, weil bei der Wiederinbetriebsetzung der Inschenör nur lt. Typenschild das Jahr 1958 hatte. Er sagte mit, dass aus statistischen Gründen dann immer der 1.7. des entsprechenden Jahres als Erstzulassung festgesetzt wird. Und das war dann genau der Stichtag.
Die Leute in der Zulassungsstelle wollten mir dann aber keine kurze Nr. geben. Das wurde so begründet, dass ich schon auf genug guten Willen ihrerseits das Motorrad überhaupt zulassen konnte. Dann noch ein Wunschkennzeichen... das geht zuweit. Weiterhin wurde mir gesagt, dass eine BK etwas genz besonderes ist (welche Ehre, warscheinlich der Jugendtraum des Amtsleiters

).
Weiterhin wurde mir noch gesagt, dass dieser Behördliche Vorgang incl. meiner eidesstattlichen Herkunftserklärung umgehend an die Kriminalpolizei weitergeleitet werden wird.
Na sowas.... der denkt wohl, dass die BK 100 000 € wert ist.
Grüsse, Steffen!