eher eine juristische Frage

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bujatronic
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eher eine juristische Frage

#1 Beitrag von bujatronic » 29. Okt 2024, 16:43

aber wo soll ich die sonst unterbringen?
Hallo, hat jemand Erfahrung? Und kann den juristischen Wirrwarr der StVZO verstehen?
Ich habe heute eine ES250 Bj. 57 der DEKRA vorgestellt, um sie als weiteren Oldtimer auf mein bereits zugeteiltes rotes 07er Kennzeichen zuzulassen. Also 100% original ohne irgendwelche Umbauten. Sie hat keine bundesdeutsche oder EU-Zulassung, nur den alten DDR-Brief. Ich habe also ein Gutachten nach §23 StVZO beantragt.
DEKRA besteht aber auf eine Vollabnahme nach §21 StVZO, obwohl ich gar keine "Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge" haben will.
Hat da jemand Erfahrung oder versteht, warum das notwendig sein soll? Gehört eine ES250 nicht "zu einem genehmigten Typ" nach dem Einigungsvertrag?
Ich will ja gar keine "neuen Papiere", wozu ja ein §21er nötig wäre. Ich habe bereits 3 Oldtimer auf mein 07er laufen. Es muß nur die Fg.-Nr. (1111012) von der Zulassungsstelle in das bereits vorhandene rosa Heftchen eingetragen werden. M.E. bedarf es dazu nur eines §23er. So, wie es bisher immer war.
Danke schon mal, wenn jemand Licht in diesen bürokratischen Dschungel bringen kann,
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"Vergessen Sie auch nicht, daß jedes Kraftfahrzeug wertvolles Volksvermögen darstellt, das möglichst lange zu erhalten nicht nur einen persönlichen Vorteil bringt, sondern auch eine nationale Pflicht ist!"
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Re: eher eine juristische Frage

#2 Beitrag von BK Rookie » 29. Okt 2024, 22:00

Hallo Buja,

Erfahrung habe ich nur bedingt und Jurist bin ich auch nicht. Ich hatte ja das Thema mit den Blinkern an der BK (ja oder nein) beim TÜV. Da hatte ich mich in das Thema ein bisschen eingelesen.

Folgendes gilt zur Allgemeinen Betriebserlaubnis:

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) Anlage I Kap XI B III Anlage I Kapitel XI Sachgebiet B - Straßenverkehr Abschnitt III:
...
2. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Juli 1990 (BGBl. I S. 1489), mit folgenden Maßgaben:

(23)
Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine Betriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die auf Grund solcher Betriebserlaubnisse hergestellten Fahrzeuge bis 30. Juni 1994 erstmals in den Verkehr gebracht werden.



Da du nachweislich ein KFZ hast, dass vor dem 30.06.1994 bereits einmal zugelassen war, gilt die Allgemeine Betriebserlaubnis weiterhin. Damit hast du einen weiterhin genehmigten Fahrzeugtyp. Eine (Auschluss-)Typenliste gibt es im Einigungsvertrag nicht. Der o.s. §19 Abs.1 bezieht sich auf die damals geltende StvZO der BRD (Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis). Der Abs.1 sagt dabei nichts über das Erlöschen der Betriebserlaubnis und lautet wie folgt: (1) Die Betriebserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung, den zu ihrer Ausführung erlassenen Anweisungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ,..., entspricht.

Was war denn die Begründung der DEKRA für die Einzelabnahme?

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bujatronic
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Re: eher eine juristische Frage

#3 Beitrag von bujatronic » 31. Okt 2024, 09:19

Das ist schon eine sehr fachlich kompetente juristische Aussage.
Eine Begründung hat man mir nicht gegeben. Ich will morgen wieder hin und mal sehen, was zu machen ist.
Im schlimmsten Fall nehme ich die ES wieder mit. Sollen sie auf ihrer Bürokratie sitzen bleiben!
Ich habe mir auch mal das Oldtimer-Gutachten meiner BK rausgesucht, da ist zusätzlich zum Oldtimer-Gutachten keine Vollabnahme (§21) gemacht worden, obwohl die gar keine Papiere hatte (nur eine Kopie), sondern (so wie es im §23 steht) eine HU.
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Re: eher eine juristische Frage

#4 Beitrag von bujatronic » 9. Nov 2024, 12:41

Ich war gestern wieder bei der DEKRA und habe mit dem Sachverständigen gesprochen. Er begründete das Vollgutachten (§21) u.a. damit, daß die Maschine einen Ersatzrahmen habe und eigentlich eine 175er sei. Das konnte ich natürlich nicht sofort widerlegen, habe aber noch mal nachgeschaut.
ES250 ist von 1956 bis 1962 mit den Nummern 1100001 - 1250327 gebaut worden. Meine hat 1111012, also die 11.012. Maschine, und die Nummer paßt haargenau in das Nummern-Schema, es ist also zweifelsfrei ein Original-Rahmen.
Warum im DDR-Brief die ABE einer ES175 eingetragen ist, kann man heute sicher nicht mehr aufklären, mit großer Wahrscheinlichkeit ein Irrtum, der in der DDR mit viel weniger Bürokratie nie aufgefallen ist. Ist auch belanglos, da ich keine Betriebserlaubnis beantragen will. Es war definitiv nie eine 175er, deren Rahmen-Nummern begannen immer mit einer 3! Und Ersatzrahmen hatten immer ein E vor der Nummer. Ich hab so eine in meinem rosa 07er Fahrzeugscheinheft...
So viel Unwissen bei einer Organisation, die dem Namen nach "Sachverstand" haben will...
Über solche Kleinigkeiten, wie eine entladenen Batterie, als ich das Motorrad abholen wollte, weil das Standlicht über den Feiertag (Reformationstag ist eigentlich angesichts der Zustände ein Euphemismus!) eingeschaltet blieb, will ich großzügig hinwegsehen. Ein passendes Ladegerät? Fehlanzeige! Man wollte mir mit so einer Starthilfebox die Batterie auskochen, zum Glück paßten die Zangen nicht.
Ich habe mich jetzt ans LRA gewandt, die sollen mir rechtssicher mitteilen, was ich vorlegen soll. Dann sehen wir weiter. Ich habe keine Eile...

Mein Tip: Für eine Begutachtung (z.B. für ein rotes 07er Kennzeichen) erst mal auf die Zulassungsstelle zugehen, nach Möglichkeit eine rechtssichere schriftliche Auskunft über die vorzulegenden Dokumente bekommen und das unmißverständlich auf den DEKRA-Auftrag schreiben und Freiräume sperren, so daß (wie bei mir) keine zusätzlichen Dinge nachträglich hinzugefügt werden können. Es ist leider so, daß ansonsten im Rechtsstaat jeder Scheiß einen Rechtsstreit zur Folge hat...
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Re: eher eine juristische Frage

#5 Beitrag von Sport-Lu » 9. Nov 2024, 22:07

Was für ein Theater!Der Amtsschimmel wiehert.Ich wünsche dir gute Nerven.
Gruss Jörn :mrgreen:
Metzger,Bäcker und Friseure sind in Foren Ingenieure.

Eine BK ohne Ölfleck darunter......"Das ist aber nicht original so!!"

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Re: eher eine juristische Frage

#6 Beitrag von BK Rookie » 10. Nov 2024, 14:13

Anstrengend...und das in Ostdeutschland, wo doch das Wissen und Wissen wollen, um diese Themen, ob der vielen aktiven DDR-Kfz viel "näher" sein sollten.

Durchhalten!
VG
Matthias

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