hab grad ein wenig Zorn

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Privra
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hab grad ein wenig Zorn

#1 Beitrag von Privra » 27. Sep 2007, 21:48

schaut mal hier: http://cgi.ebay.de/IFA-MZ-BK-350-mit-BE ... dZViewItem
und hier:http://cgi.ebay.de/IFA-MZ-BK-350-BJ-195 ... dZViewItem

Abgesehen davon, dass die Beschreibungen Fehler haben, die Maschinen nicht original sind die Preise nicht sehr realistisch sind, hat der Kerl noch die Frechheit, als gewerblicher Anbieter alle Widerrufsbelehrungen (falsch) reinzunehmen und dann die Gewährleistung auszuschließen.
Haben wir hier einen Händler, ich mach die Abmahnung und die Gebühren hauen wir beim nächsten Treffen auf den Kopf!
lol
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kutt
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#2 Beitrag von kutt » 27. Sep 2007, 22:42

willkommen bei ebay ...

mopped.sven
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#3 Beitrag von mopped.sven » 1. Okt 2007, 13:29

Also rechtlich betrachtet vermute ich, dass er auf der sicheren Seite ist. Er verkauft das ganze ja als Fahrzeug zur Restauration, somit eigentlich nur als Haufen Fahrzeugteile. Hier kann er die Gewährleistung ausschließen, da er ja keine Gewährleistung als Fahrzeug geben kann. Ich würde sowas halt einfach mal nicht näher in Betracht ziehen bzw. sowieso ohne Besichtigung sowas nicht kaufen.

Gruß Sven

Privra
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#4 Beitrag von Privra » 1. Okt 2007, 14:23

Falsch. Der Ausschluss der Gewährleistung ist unmöglich. Den Trick haben schon unzählige Gebrauchtwagenhändler vergeblich versucht. Dass die Frage, was ein Mangel ist, bei einem restaurierungswürdigen Fahrzeug anders als bei einem Neufahrzeug zu beantworten ist, steht auf einem anderen Blatt.

Zudem wird das Gespann mit "Guter Erhaltungszustand
ein paar Schönheitsfehler, aber ein ausgesprochenes Liebhaberfahrzeug" angepriesen und sieht nicht wirklich wie ein Restaurierungsobjekt aus.

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mopped.sven
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#5 Beitrag von mopped.sven » 2. Okt 2007, 19:56

Das Thema hatte ich schon vor längerem mal wegen einem Motorcross-Motorrad. Damals habe ich mich mal bei Gericht (sitzt ein Bekannter von mir) schlau gemacht: Wenn kein Fahrzeugbrief vorhanden ist, kann der Gegenstand als Sportgerät, Raumteiler, Bastelschrott... bezeichnet werden, Gewährleistung gibt dann ein Gewerbetreibender nicht auf ein Fahrzeug, somit sind später bei Gericht Forderungen fast ausgeschlossen. Nachdem er nicht ausdrücklich schreibt (oder habe ich es überlesen) das für die BK ein Brief vorhanden ist, kann bzw. sollte man davon ausgehen, dass die Papiere fehlen (vgl. entwertet). Also könnte er das Ding auch als Arbeitsgerät bezeichnen, und sowas fällt nicht grundlegend unter die Kategorie Fahrzeug.

Privra
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#6 Beitrag von Privra » 3. Okt 2007, 09:22

Bitte entschuldige, aber das ist Unsinn. Ich weiss nicht, was Dein Bekannter bei Gericht gemacht hat. Der KFZ-Brief ist lediglich ein vom Fahrzeug losgelöster Halternachweis. Der Besitz des Briefes gilt als Eigentumsvermutung.
Ein Kauf eines Fahrzeuges ohne KFZ-Brief zerstört die Gutgläubigkeit hinsichtlich des Eigentumsstandes des Veräußerers. Das Fahrzeug bleibt trotzdem ein Fahrzeug.

Jens
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#7 Beitrag von mopped.sven » 3. Okt 2007, 10:54

Die Ausführungen verstehe ich schon, aber wo soll dann die Grenze sein: Wenn ein Unternehmen ein Fahrzeug ohne Motor.. verkauft gibt er Gewährleistung auf das, was noch vorhanden ist, also Fahrwerk... und nicht auf ein komplettes Fahrzeug. Sollte er der Meinung sein, das Fahrwerk, Motor usw. restauriert werden muss, kann er die Komponenten ausschließen, da lt. Vertrag bei Vertragsabschluss defekt. Ansonsten dürfen Fahrzeuge mit defekten Komponenten von Gewerbtreibenden nicht mehr veräußert werden. Das er damit wirbt, fahrbereit... und dann Ausschluss wegen Fahrzeug zum restaurieren ist schon etwas speziell, nach Kauf vor Gericht wird man aber bestimmt Probleme mit der Rechtssprechung haben. Aus meiner Sicht kann man die Diskussion aber hier abschließen, da hier selbst bei diversen Gerichtsurteilen unterschiedliche Meinungen vorliegen. Ich würde sowas einfach nicht kaufen, wie er die Sache bei EBay beschreibt ist mir dann egal. In den letzten Jahren hat aus meiner Sicht EBay eh an Qualität der Käufer und Verkäufer verloren.

Gruß Sven

Oldie

#8 Beitrag von Oldie » 3. Okt 2007, 12:00

Meiner Ansicht nach ist alles ok. Er schreibt, dass er nur der Vermittler ist, und der Kaufvertrag zwischen dem privaten Eigentümer und dem Käufer zustande kommt. Damit kann man als Privatperson die Garantieklausel ausschließen.
Der Preis ist natürlich nicht reell, aber jeder hat doch das Recht, seine Waren zum höchstmöglichen erzielbaren Preis anzubieten. Was ist daran verwerflich? Angebot und Nachfrage regeln den Markt und keiner wird gezwungen die Ware zu diesem Preis zu kaufen.
Gruß Oldie

Privra
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#9 Beitrag von Privra » 3. Okt 2007, 13:17

Ich glaube, wir reden aneinander vorbei.

1. @Oldie - nein, er vermittelt nicht. ER will als "privat" verkaufen, um die Gewährleistung zu umgehen. Das er dies nicht ist, zeigt die Beschreibung im Übrigen (z.B. die Widerrufsbelehrung, die Anmeldung als gewerblicher Verkäufer und die Anzahl der Fahrzeuge. Unter anderem 2 BK und eine DKW ist auch noch dabei. Wenn ich für einen Dritten anbiete, muss ich das KLAR rausstellen, ansonsten werde ich behandelt, als ob es mein Angebot ist.
Genau diese Ausflüchte aus der Verantwortung ärgern mich.

2. @Sven, jetzt fängst Du an, andere Fälle zu konstruieren. Noch einmal, Gewährleistung wird fällig, wenn die verkaufte Sache zum Zeitpunkt des Verkaufes einen Fehler hatte, den der Käufer nicht erwarten mußte. Wenn er "Motor defekt" angibt, erwartet der Käufer keinen funktionstüchtigen Motor, er kennt das Problem, ergo keine Gewährleistung. Wenn ich ein Fahrzeug als "sofort fahrbereit, Liebhaberstück" anpreise und mich dann mit der windigen (!) Argumentation "Restaurierungsobjekt" aus der Verantwortung ziehen will, schwillt mir der Hals. Erklär mir doch mal, was "Restaurierungsobjekt" bedeutet? Nicht fahrbereit? Nicht zuverlässig? Braucht viel Arbeit um fahrbereit zu werden? Und ehrlich, das Gespann ist kein Restaurierungsobjekt.

Ich kann doch nicht großartig das Teil hochloben und dann ganz kleingedruckt mich aus der Verantwortung für meine Werbesprüche ziehen. Höchstpreiserzielung bitte, gern, aber doch nicht mit allen unfairen Mitteln. Ich denke, hier sind wir locker in der Dunkeldunkelgrauzone zum Betrug.

Jens
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Kerl
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#10 Beitrag von Kerl » 5. Okt 2007, 16:49

Sehen wir uns mal die Fakten an:

Er ist KEIN Händler, er ist Dienstleister. Im Zweifelsfall ist es ne Auslegungssache. Ein Blick auf die Mich Seite zeigt, dass er Auktionen für Leute einstellt, die selbst dazu keine Möglichkeit haben.
Somit verkauft nicht ER sondern jemand ANDERS. Und zwar von privat. So steht das übrigens auch in der Auktion, im Kleingedruckten.

Und als privat kann ich jedes Teil unter Ausschluss der Gewährleistung verkaufen. So siehts da EU Recht vor.

Sorry Privera, aber hier biste auf dem Holzweg. Er ist weder zur Haftung irgendwelcher Schäden verpflichtet, noch kann er was für den Preis, wenn sein Kunde das so will.
Unsinn, die hat vier Takte - auf jeder Seite zwei!

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