Topic 234

Reparatur, Restauration, Adressen

Moderator: Ulrich

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Gast

Nummernschild

#1 Beitrag von Gast » 10. Aug 2003, 21:14

Servus miteinander,

beim Durchsehen von verschieden Fotos fiel mir auf, das mancher einer mit einem Kuchenblech durch die Welt rollt.
Mein TÜV-Mensch war so freundlich, bei meiner BK eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h einzutragen. Denn dann darf man sich ein nämlich kleines Nummerschild montieren.

Wollt ich nur mal erwähnt haben :-)

Grüße vom Georg

Gast

ja...

#2 Beitrag von Gast » 10. Aug 2003, 22:21

ja... ich bin auch so einer mit einem Kuchenblech.

Es gibt ja verschiedene Argumentationen:
- allgemein einen Stichtag irgendwann 1957
- 30 cm Mindesthöhe über der Straße
- keine ausreichende Beleuchtung durch originale Lichtanlage möglich

man benötigt nur einen halbwegs engagierten Menschen auf der Zulassungsstelle und schon hat man es.
Ich hatte mir damals mit meinem Europa-Saison-Nummernschild selbst ein Ei gelegt, weil das alles nicht normgerecht auf ein kleines passt. Naja ... mittlerweile bin ich ganz froh, denn das ist Nachts eigentlich das einzige, was man von meiner BK aus einiger Entfernung wahrnimmt, wenn man mit 'nem Auto ankommt.
Und ein großes Motorrad braucht ja auch ein großes Nummernschild :wink: :lol:

Grad vorgestern ist mir übrigens eine R850 R Gummikuh mit kleinem Nummernschild über den Weg gefahren. :twisted:

ciao Seb

Gast

#3 Beitrag von Gast » 11. Aug 2003, 00:19

Hi,
meine BK hat ein kleines Kennzeichen, wg. dem Stichtag 1.7. 1957. Genau auf diesem Tag hat der DEKRA-Prüfer die Erstzulassung geschrieben.
Und: es ist auch ein Saison-Kennzeichen. 5 bis 10.
Die Bürokratie hat da keine Probleme gemacht. Nur der Schilderpresser hatte ganz schön zu kämpfen damit er das alles auf das kleine Schild bekommt.

Grüsse, Steffen!

Gast

Kleines Schild

#4 Beitrag von Gast » 11. Aug 2003, 15:29

Mein Wissen dazu: Motorräder mit Erstzulassung vor 1.7.1958 bekommen das kleine Schild. 125 ccm Bikes mit eingetragenen 80 km/h ebenfalls (RT 125). Oder eben mit Ausnahmegenehmigung vom TÜV/DEKRA.
Mein Tipp dazu: ein Rücklicht ohne integriertem Rückstrahler anbauen und am unteren Schutzblechende ein Katzenauge ranschrauben (das war ja an den BKs mit Hexennase-Rücklicht serienmässig montiert). Der Platz dazwischen reicht dann eben gerade so für das kleine Schild... :wink:
Die Kuchenbleche sind auch nicht breiter als die kleinen Schilder, nur etwas höher. Aber an einem Oldie sieht das kleine Schild einfach harmonischer aus.
Vor paar Wochen habe ich für meinen Sohn einen Tatran 125, Bj. 67 hergerichtet und neu zugelassen. Der steht im Brief mit 82 km/h! Der Inschenör ist mit Stopuhr losgefahren und hat die Geschwindigkeit gestoppt: bei Tacho 80 waren es gemessene 76! Also hat er im neuen Brief als Höchstgeschwindigkeit 80 eingetragen. Und so gab es auch das kleine Schild!
Übrigens werden auf unserer Zulassungsstelle die kurzen Buchstaben-Zahlen-Kombinationen für Motorräder reserviert!

Viele Grüsse von Uli :D

Gast

TÜV

#5 Beitrag von Gast » 11. Aug 2003, 22:57

Toll, dass die bei Euch Nummern für Moppeds reservieren.

Aber die Geschichte mit dem Stoppen ist ja reif für die Bild-Zeitung...

ne, ne, ne bin ich froh, dass mein TÜV-Mensch sich wie immer gefreut hat, dass ich mal wieder vorbeikomme, zweimal drumherum geschritten ist und außer den Speichen nichts angefasst hat.

Der würde mir auch G-KAT eintragen, damit ich bei Smog fahren kann :wink:
Natürlich ist der nur bei Oldtimern so... die Geschichte mit der alten NSU, die er mit Karbid-Leuchte ganz normal zugelassen hat, hab' ich ja schon einmal erzählt...

so, ar gut's Nächtle,

Sebastian

Gast

#6 Beitrag von Gast » 12. Aug 2003, 01:04

Hi, soweit ich das in Erinnerung habe war das nicht:
"Motorräder mit Erstzulassung vor 1.7.1958 bekommen das kleine Schild."
sondern: bis einschliesslich 1.7. 1958.
Der eine Tag war für mich ganz wichtig, weil bei der Wiederinbetriebsetzung der Inschenör nur lt. Typenschild das Jahr 1958 hatte. Er sagte mit, dass aus statistischen Gründen dann immer der 1.7. des entsprechenden Jahres als Erstzulassung festgesetzt wird. Und das war dann genau der Stichtag.
Die Leute in der Zulassungsstelle wollten mir dann aber keine kurze Nr. geben. Das wurde so begründet, dass ich schon auf genug guten Willen ihrerseits das Motorrad überhaupt zulassen konnte. Dann noch ein Wunschkennzeichen... das geht zuweit. Weiterhin wurde mir gesagt, dass eine BK etwas genz besonderes ist (welche Ehre, warscheinlich der Jugendtraum des Amtsleiters :wink: ).
Weiterhin wurde mir noch gesagt, dass dieser Behördliche Vorgang incl. meiner eidesstattlichen Herkunftserklärung umgehend an die Kriminalpolizei weitergeleitet werden wird.
Na sowas.... der denkt wohl, dass die BK 100 000 € wert ist.

Grüsse, Steffen!
Zuletzt geändert von Gast am 12. Aug 2003, 21:09, insgesamt 2-mal geändert.

Gast

58!

#7 Beitrag von Gast » 12. Aug 2003, 19:54

Ich habe nochmal nachgelesen:
§ 60, Absatz 1, und § 72 der STVZO regeln die Vorraussetzungen zur Erteilung des kleinen Schildes. Ich habe diesen Text zwar nicht wortwörtlich vorliegen, da steht aber als Stichdatum "Zulassung vor 1.7.58" drinn!

Viele Grüsse von Uli :D

PS: morgen früh gehts nach Meck-Pomm! :D :D :D

Gast

#8 Beitrag von Gast » 12. Aug 2003, 21:48

...ja, ja die "Amtsschimmel"... Jeder wie er denkt in seinem kleinen "Königreich". Ich habe an anderer Stelle im Forum schon geschrieben, wie ich zu meiner "maximal zulässigen Kennzeichengröße" bei der Vollabnahme gekommen bin. Holger hat es auch schon geholfen (bei seiner Abnahme) und im DEKRA-Zentralserver sind die Daten gespeichert. Die "Kuchenbleche" müssen wirklich nicht mehr sein. Dafür gibt es genügend "Referenzobjekte". Und die kleineren Buchstaben/Zahlen beim Schilderdienst: die müssen sich nur mal "bücken", um aus ihrer Aservatenliste auch mal die kleinen Prägestempel hervor zu holen....
Gruß
Ingolf

Gast

#9 Beitrag von Gast » 17. Aug 2003, 23:26

ist doch ganz einfach, wie schon von einigen geschrieben: entweder vor dem stichtag (wie bei mir, das hat den vorteil, das das kleine kennzeichen nichts extra kostet) oder eben auf wunsch das kleine (kostet extra, ! auch ! wenn es technisch nicht anders geht: unterkante kennzeichen min 300mm über boden und oberkante wird durch rücklicht bestimmt, damit passt nur ein kleines). ein großes würde ja eigentlich schon der stvzo wegen der 300mm wiedersprechen....oder??? dem aussehen sowieso ;-)

egal, habe mein kleines wunschkennzeichen (das kostet ja eh extra, ist also kein besonderer service der zulassungsstelle):
NOL - BJ. 57

mfg taloon

Gast

kleines kennzeichen

#10 Beitrag von Gast » 30. Aug 2003, 08:42

Hallo Leute,

also ich habe da nen Eintrag Vorschritsm.Anbringung u. Beleuchtung d. kennz.außergew.schierig desh.kennz.nach muster d.anl.v. erf*ausn.gen .d.lhst münchen v. 5.10.95 ert. ....

Na und das Kennzeichen lautet wie soll es andres sein:

AIC-BK 350


Servus,
Reiner

www.luft-aic.de

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