Reparatur, Restauration, Adressen
Moderator: Ulrich
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Hurzel
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#1
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von Hurzel » 26. Mai 2014, 20:35
Hallo,
nach ewigem Hin und Her habe ich mich nun entschieden und das Gespann wird restauriert

Nun eine von vielen Fragen die in naher Zukunft auftauchen

Müssen Blinker an der BK sein? Es sind zwar welche dran gewesen, die finde ich aber sowas von grottig und würde gerne drau verzichten. Nur macht der Tüv da mit?
Danke Euch für Eure Antworten.
Harald
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BK112
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#2
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von BK112 » 26. Mai 2014, 21:47
Blinker sind für Motorräder erst ab Erstzulassung nach 1.1.1962 Vorschrift.
http://www.lll.homepage.t-online.de/html/blinker.html
Ich bin sicher, dass das auch der vorherigen Fassung der StVZO §54 so drin stand.
In der aktuellen Fassung steht zu den Baujahren gar nichts mehr.
Weiß jemand, wo das jetzt offiziell geregelt ist?
Gruß
Olaf
Erstaunlich, wie man in so viel Motorrad so wenig Leistung bauen kann

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tedbundy
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#3
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von tedbundy » 27. Mai 2014, 07:01
mein tüv prüfer meinte die waren original nicht drann also müssen sie auch nicht ran
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derwolf1303
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#4
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von derwolf1303 » 27. Mai 2014, 10:13
Laut Einigungsvertrag gelten die Vorschriften der DDR diesbezüglich weiter, daher benötigst du keine Blinker!
Gruß Wolfram
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Hurzel
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#5
Beitrag
von Hurzel » 27. Mai 2014, 18:27
derwolf1303 hat geschrieben:Laut Einigungsvertrag gelten die Vorschriften der DDR diesbezüglich weiter, daher benötigst du keine Blinker!
Gruß Wolfram
Super, sieht ohne Blinker auch viel besser aus

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Hurzel
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#6
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von Hurzel » 19. Jun 2014, 20:49
Kann es sein das der Tüv manchmal keine Ahnung hat?? Der Tüv "Onkel" meint ich muss Blinker anbauen weil es sich um ein mehrspuriges Fahrzeug handelt.
Hat er recht?
Danke Euch für Eure Hilfe.
Gruß
PS es geht so langsam voran. Der Tank ist auch schon lackiert

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derwolf1303
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#7
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von derwolf1303 » 20. Jun 2014, 07:23
Du hast Recht, der "TÜV-Onkel", mein Kollege von der anderen Truppe, hat in diesem Falle keine Ahnung. Zum Einen ist bei den alten Fahrzeugen, zumindest aus der DDR, ein Beiwagen wahlweise zu betrachten und zum anderen ist ein Motorradgespann zwar mehrspurig, wird im Straßenverkehrsrecht aber nicht als mehrspurig betrachtet, da es sich ja immernoch um ein Krad handelt.
Gruß Wolfram
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Hurzel
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#8
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von Hurzel » 20. Jun 2014, 20:05
Dann werde ich den guten Mann mal damit konfrontieren.

Das wird eine Freude

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Utomborder
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#9
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von Utomborder » 20. Jun 2014, 20:46
Stimmt, dieses Überholverbotszeichen gilt auch nur für mehrspurige Fahrzeuge (die man nicht überholen darf). Motorräder und Gespanne darf man überholen. Hab ich mir das richtig gemerkt in der Fahrschule?
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derwolf1303
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#10
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von derwolf1303 » 20. Jun 2014, 22:26
Aber nicht so garstig zu ihm sein, wir können auch nicht alles wissen...
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Hurzel
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#11
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von Hurzel » 21. Jun 2014, 10:10
Garstig ??? Nein, da wäre ich ja schön blöd

Dann kommt man nicht weiter wenn die Jungs erstmal auf Sturr schalten. Diplomati ist da schon besser

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