Blinker einbauen. Kontrollleuchte????
Moderator: Ulrich
Blinker einbauen. Kontrollleuchte????
Moin, ich will die Wochen einen Satz Hella Ochsenaugen in meiner BK verbauen. Nun meine Frage an die Profis; muss ich in irgendeiner Form eine Kontrollleuchte nachrüsten? In der Einbauanleitung meiner Powerdynamo für die 250er TS steht drin das diese Funktion zwingend vorgeschrieben ist! Bei der 250er liegen Ladekontrollleuchte und die des Blinker auf einer Birne, mit dem System wird die Ladekontrolle außer Kraft gesetzt.
- bujatronic
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Re: Blinker einbauen. Kontrollleuchte????
Ich will jetzt nicht wieder eine Diskussion über Originalität usw. lostreten, Ochsenaugen (allerdinsg nicht Hella, sondern IKA) haben ja schon manch einer zu damaligen Zeiten nachgerüstet.
Die Schaltung mit der gemeinsamen Nutzung von Lade- und Blinklicht-Kontrolle ist kein Hexenwerk und an allen TS-Modellen realisiert worden. Der "Trick" dabei ist, daß die Blinklicht/Ladekontrolle doppelt benutzt wird. Eine "reine" Ladekontrolle ist zwischen D+ und Kl. 15 (Zündung) geschaltet und zeigt einen Spannungsunterschied zwischen Generator und Bordnetz an (sofern dieser groß genug ist, also etwa 2V). Bei den erwähnten Modellen nun wird diese Kontrollampe nicht gegen Kl. 15 (Zündung) geschaltet, sondern an den Ausgang des Blinkgebers (Kl. 49a). Die damals verwendeten thermo-magnetischen Blinkgeber haben auf den relativ geringen Strom der Kontrollampe nicht durch "Blinken" angesprochen, der Hitzdraht darin war so niederohmig, daß es praktisch als Verbindung zu Kl. 15 gewirkt hat, solange kein Blinker eingeschaltet war. Also hat es wie eine Ladekontrolle gewirkt. Wird nun der Blinker eingeschaltet, fließt ein hinreichend großer Strom, so daß der Blinkgeber das macht, wozu er gedacht ist, d.h. an seinem Ausgang (49a) liegen abwechselnd (fast) Null und (fast) 6V, weswegen, die Kontrollampe blinkt, egal, ob der Generator lädt oder nicht (dies hat nur auf die Phasenlage Einfluß).
Bei meiner TS250/A hat der Prüfer das noch nie bemängelt, bei elektronischen Blinkgebern (deren Vorzüge mir durchaus bewußt sind) kann allerdings die Kontrollampe schon genug sein, um den Blinkgeber zum Blinken zu animieren...
Ausprobieren hilft evtl. Die Schaltung findet sich im Internet zuhauf, z.B. unter:
http://www.mz.cx/technik/elektrik/schaltplan-6v-l.jpg
Die Schaltung mit der gemeinsamen Nutzung von Lade- und Blinklicht-Kontrolle ist kein Hexenwerk und an allen TS-Modellen realisiert worden. Der "Trick" dabei ist, daß die Blinklicht/Ladekontrolle doppelt benutzt wird. Eine "reine" Ladekontrolle ist zwischen D+ und Kl. 15 (Zündung) geschaltet und zeigt einen Spannungsunterschied zwischen Generator und Bordnetz an (sofern dieser groß genug ist, also etwa 2V). Bei den erwähnten Modellen nun wird diese Kontrollampe nicht gegen Kl. 15 (Zündung) geschaltet, sondern an den Ausgang des Blinkgebers (Kl. 49a). Die damals verwendeten thermo-magnetischen Blinkgeber haben auf den relativ geringen Strom der Kontrollampe nicht durch "Blinken" angesprochen, der Hitzdraht darin war so niederohmig, daß es praktisch als Verbindung zu Kl. 15 gewirkt hat, solange kein Blinker eingeschaltet war. Also hat es wie eine Ladekontrolle gewirkt. Wird nun der Blinker eingeschaltet, fließt ein hinreichend großer Strom, so daß der Blinkgeber das macht, wozu er gedacht ist, d.h. an seinem Ausgang (49a) liegen abwechselnd (fast) Null und (fast) 6V, weswegen, die Kontrollampe blinkt, egal, ob der Generator lädt oder nicht (dies hat nur auf die Phasenlage Einfluß).
Bei meiner TS250/A hat der Prüfer das noch nie bemängelt, bei elektronischen Blinkgebern (deren Vorzüge mir durchaus bewußt sind) kann allerdings die Kontrollampe schon genug sein, um den Blinkgeber zum Blinken zu animieren...
Ausprobieren hilft evtl. Die Schaltung findet sich im Internet zuhauf, z.B. unter:
http://www.mz.cx/technik/elektrik/schaltplan-6v-l.jpg
"Vergessen Sie auch nicht, daß jedes Kraftfahrzeug wertvolles Volksvermögen darstellt, das möglichst lange zu erhalten nicht nur einen persönlichen Vorteil bringt, sondern auch eine nationale Pflicht ist!"
Obering. Siegfried Rauch
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Re: Blinker einbauen. Kontrollleuchte????
Wunderbar danke dir! Habe aber voll an der eigentlichen Frage vorbei geschrieben ......Ist die Blinkkontrollleuchte TÜV bzw. relevant für die Betriebserlaubnis?
Re: Blinker einbauen. Kontrollleuchte????
Siehe §54 Abs. 2 StVZO
Heisst auf deutsch: Nur wenn der Fahrer von seinem Sitz aus die Blinker nicht sehen kann, braucht es eine Kontrolleuchte.
Weiterhin steht da: gilt nicht für Krafträder.
Also keine Kontrolleuchte notwendig.
ES und co. mit Ochsenaugen hatte übrigens auch keine Kontrolleuchte.
Gruß
Heisst auf deutsch: Nur wenn der Fahrer von seinem Sitz aus die Blinker nicht sehen kann, braucht es eine Kontrolleuchte.
Weiterhin steht da: gilt nicht für Krafträder.
Also keine Kontrolleuchte notwendig.
ES und co. mit Ochsenaugen hatte übrigens auch keine Kontrolleuchte.
Gruß
Re: Blinker einbauen. Kontrollleuchte????
Optimal, dann kann es ja los gehen danke dir!
Re: Blinker einbauen. Kontrollleuchte????
Hallo Basti,
habe bei meiner BK auch Ochsenaugen-Blinker verbaut.
Hatte beim TÜV / Dekra bisher keine Probleme damit.
Kontrolle-Leucht ist mit 21-Watt-Birne auch nicht nötig,
da der Blinker bei jeder Wetterlage sehr gut sichtbar ist...... mit 12V - LIMA.
Bei 6 - Volt- Anlage .......... ?......könnten die 45 Watt der
Lichtmaschine an ihre Grenzen stoßen.
Hatte daher zu meinen 6-V-Zeiten spezielle LED- Birnen verbaut.
Die waren genauso hell wie jetzt die 21-Watt mit 12-V-Lima....haben aber nur 1 Watt verbraucht.
Sind jedoch im Bereich der StVO nicht zulässig.
Angeblich weil die Teile zu hell sind und keine Erschütterungen ab können..... was ich aber nicht bestätigen kann.
BK fahren auf Kopfsteinpflaster .... mehr Erschütterung geht wohl kaum.
Die LED- Birnen sind jedoch mit ca. 8 € je Stück auch nicht ganz billig....
und es wird auch noch ein spezielles Relais benötigt.....weil hier kaum Strom fließt.
(Und die Jungs vom TÜV haben auch damals nicht die Blinkerkappe abgeschraubt und nach geschaut.)
War mir damals aber egal ..... Hauptsache ich konnte mit 6 V auch blinken und fahren.
Gruß Frank.
habe bei meiner BK auch Ochsenaugen-Blinker verbaut.
Hatte beim TÜV / Dekra bisher keine Probleme damit.
Kontrolle-Leucht ist mit 21-Watt-Birne auch nicht nötig,
da der Blinker bei jeder Wetterlage sehr gut sichtbar ist...... mit 12V - LIMA.
Bei 6 - Volt- Anlage .......... ?......könnten die 45 Watt der
Lichtmaschine an ihre Grenzen stoßen.
Hatte daher zu meinen 6-V-Zeiten spezielle LED- Birnen verbaut.
Die waren genauso hell wie jetzt die 21-Watt mit 12-V-Lima....haben aber nur 1 Watt verbraucht.
Sind jedoch im Bereich der StVO nicht zulässig.
Angeblich weil die Teile zu hell sind und keine Erschütterungen ab können..... was ich aber nicht bestätigen kann.
BK fahren auf Kopfsteinpflaster .... mehr Erschütterung geht wohl kaum.
Die LED- Birnen sind jedoch mit ca. 8 € je Stück auch nicht ganz billig....
und es wird auch noch ein spezielles Relais benötigt.....weil hier kaum Strom fließt.
(Und die Jungs vom TÜV haben auch damals nicht die Blinkerkappe abgeschraubt und nach geschaut.)
War mir damals aber egal ..... Hauptsache ich konnte mit 6 V auch blinken und fahren.
Gruß Frank.
- derwolf1303
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Re: Blinker einbauen. Kontrollleuchte????
Moin,
Die LED sind nicht zulässig, weil die Leuchte nicht für die Verwendung von LED geprüft wurde. Wird dann dennoch eine LED statt einer Glühlampe montiert, erlischt die Bauartgenehmigung für die Leuchte und damit die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Ist dasselbe Spiel wie Xenonbrenner in normale Scheinwerfer einbauen...
Gruß Wolfram
Die LED sind nicht zulässig, weil die Leuchte nicht für die Verwendung von LED geprüft wurde. Wird dann dennoch eine LED statt einer Glühlampe montiert, erlischt die Bauartgenehmigung für die Leuchte und damit die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Ist dasselbe Spiel wie Xenonbrenner in normale Scheinwerfer einbauen...
Gruß Wolfram
Re: Blinker einbauen. Kontrollleuchte????
Hallo zusammen,
wer also mit 6V -Anlage blinken möchte fährt am Tag mit Standlichtbirne
und blinkt mit LED- Birnen ..... oder überhaupt nicht.
Kenne bisher keinen Fall, wo ein Oldtimerfahrer dadurch seine Zulassung
für sein Fahrzeug verloren hat.
Könnte jedoch bei einem Unfall zu Problemen kommen........versicherungstechnisch.
Dann schauen einige Leute halt genauer hin ....
Wenn ich Wolfram richtig verstanden habe , dürften demnach geprüfte HELLA - LED - Blinker
oder Kellermann-LED - Blinker verwendet werden.
Wer sich dazu nicht durchringen kann, muß wohl auf 12-V- Anlage umbauen......
oder fährt hier jemand mit 6V und 21 -Watt- Blinkern ?
(Gibt ja noch die 6V- Elektronik-Anlage. Keine Ahnung, ob es damit funktioniert.....)
Gruß Frank
wer also mit 6V -Anlage blinken möchte fährt am Tag mit Standlichtbirne
und blinkt mit LED- Birnen ..... oder überhaupt nicht.
Kenne bisher keinen Fall, wo ein Oldtimerfahrer dadurch seine Zulassung
für sein Fahrzeug verloren hat.
Könnte jedoch bei einem Unfall zu Problemen kommen........versicherungstechnisch.
Dann schauen einige Leute halt genauer hin ....
Wenn ich Wolfram richtig verstanden habe , dürften demnach geprüfte HELLA - LED - Blinker
oder Kellermann-LED - Blinker verwendet werden.
Wer sich dazu nicht durchringen kann, muß wohl auf 12-V- Anlage umbauen......
oder fährt hier jemand mit 6V und 21 -Watt- Blinkern ?
(Gibt ja noch die 6V- Elektronik-Anlage. Keine Ahnung, ob es damit funktioniert.....)
Gruß Frank
- derwolf1303
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Re: Blinker einbauen. Kontrollleuchte????
Haste richtig verstanden Frank, ein LED-Blinker, der als LED-Blinker geprüft ist, ist zulässig.
Aber nochmal zum anderen, was die Polizei sagt oder die Kollegen bei der HU ist erstmal irrelevant. Interessant wird es, wie Frank schon sagte, beim Unfall. Das ist Fahren ohne Betriebserlaubnis und der Versicherer freut sich... Muss nicht so kommen, kann aber... Nur so als Info
Wenn ich blinken wollen würde, dann würde ich auf TS oder frühe ES Lima umrüsten, wenn ich keine elektronische Zündung möchte. Fahren mit Standlicht ist nämlich auch nicht erlaubt.
Gruß Wolfram
Aber nochmal zum anderen, was die Polizei sagt oder die Kollegen bei der HU ist erstmal irrelevant. Interessant wird es, wie Frank schon sagte, beim Unfall. Das ist Fahren ohne Betriebserlaubnis und der Versicherer freut sich... Muss nicht so kommen, kann aber... Nur so als Info
Wenn ich blinken wollen würde, dann würde ich auf TS oder frühe ES Lima umrüsten, wenn ich keine elektronische Zündung möchte. Fahren mit Standlicht ist nämlich auch nicht erlaubt.
Gruß Wolfram
- bujatronic
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Re: Blinker einbauen. Kontrollleuchte????
Das ist wieder einmal typisch Rechtsstaat! Wer einen Oldtimer ohne Blinker fährt, handelt korrekt, wer zur Erhöhung der Sicherheit LEDs in alte Blinker (die man ja wegen der Originalität gern beibehalten will) einbaut, handelt rechtswidrig!
Umbau auf die stärkere Gleichstrom-Lima bringt (zumindest für die Blinkerei) nichts, das Problem sind einfach die Übergangswiderstände an den alten Kontakten.
Ich habe in meine TS auch LEDs in die Blinker eingebaut, weil die 21W-Birnen nur noch Funzeln waren, hat bislang noch keinen TÜV-Prüfer gestört, auch nicht die erhöhte Blinkfrequenz.
Aber wohin wendet man sich, wenn man diese Vergehen durch eine Selbstanzeige sühnen möchte???
Umbau auf die stärkere Gleichstrom-Lima bringt (zumindest für die Blinkerei) nichts, das Problem sind einfach die Übergangswiderstände an den alten Kontakten.
Ich habe in meine TS auch LEDs in die Blinker eingebaut, weil die 21W-Birnen nur noch Funzeln waren, hat bislang noch keinen TÜV-Prüfer gestört, auch nicht die erhöhte Blinkfrequenz.
Aber wohin wendet man sich, wenn man diese Vergehen durch eine Selbstanzeige sühnen möchte???
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Obering. Siegfried Rauch
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- derwolf1303
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Re: Blinker einbauen. Kontrollleuchte????
Tja so ist es eben, Sinn bzw. Logik passt einfach nicht zu Gesetzen und Verordnungen...
Re: Blinker einbauen. Kontrollleuchte????
Um Bujatronic die Selbstanzeige zu ersparen ..... Wer macht denn so eine
Typenprüfung für einen (alten) Blinker mit modernem Leuchtmittels ???
Da muß doch bestimmt auch noch ein CE- Zeichen mit Prüfnummer drauf.
OHA ... das kann teuer werden.
Aber eigentlich brauchen Oldtimerteile kein CE-Zeichen auf den Baugruppen.
Wenn wir also diese Kennzeichnungspflicht nicht benötigen......
welchen Sinn macht denn dann diese Typenprüfung für das Leuchtmittel ?
Der ganze Prüfungs- Wahnsinn mit Abstrahlwinkel...Blendwirkung ... u.s.w.
Eventuell gibt es ja hier doch ein kleines Schlupfloch... was nur noch Keinem
aufgefallen ist
Wer kennt denn hierzu einen Rechtsverdreher im Verkehrs-Rechtsschutz ?
Ich halte es wie Bujatronic .... "Wo kein Kläger ist ..." Hauptsache etwas mehr Sicherheit.
Alles wird gut .... Gruß Frank
Typenprüfung für einen (alten) Blinker mit modernem Leuchtmittels ???
Da muß doch bestimmt auch noch ein CE- Zeichen mit Prüfnummer drauf.
OHA ... das kann teuer werden.
Aber eigentlich brauchen Oldtimerteile kein CE-Zeichen auf den Baugruppen.
Wenn wir also diese Kennzeichnungspflicht nicht benötigen......
welchen Sinn macht denn dann diese Typenprüfung für das Leuchtmittel ?
Der ganze Prüfungs- Wahnsinn mit Abstrahlwinkel...Blendwirkung ... u.s.w.
Eventuell gibt es ja hier doch ein kleines Schlupfloch... was nur noch Keinem
aufgefallen ist
Wer kennt denn hierzu einen Rechtsverdreher im Verkehrs-Rechtsschutz ?
Ich halte es wie Bujatronic .... "Wo kein Kläger ist ..." Hauptsache etwas mehr Sicherheit.
Alles wird gut .... Gruß Frank
Re: Blinker einbauen. Kontrollleuchte????
Stellt sich immer noch die frage was gefährlicher ist: Hand raus oder ein nicht geprüfter LED Blinker
- bujatronic
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Re: Blinker einbauen. Kontrollleuchte????
So wie ich es sehe: Im Verkehr ist Hand raus gefährlicher, vor Gericht sind wir in Gottes Hand...
"Vergessen Sie auch nicht, daß jedes Kraftfahrzeug wertvolles Volksvermögen darstellt, das möglichst lange zu erhalten nicht nur einen persönlichen Vorteil bringt, sondern auch eine nationale Pflicht ist!"
Obering. Siegfried Rauch
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Re: Blinker einbauen. Kontrollleuchte????
Aber nur, wenn er die Hand auch raushält.bujatronic hat geschrieben:So wie ich es sehe: Im Verkehr ist Hand raus gefährlicher, vor Gericht sind wir in Gottes Hand...
Ich hab mal so eine LED Birne fürs Jawa-Rücklicht bestellt und direkt wieder rausgeworfen.
Vermutlich gibts noch Unterschiede, aber diese war viel zu duster hinter der Plastekappe. Da hätte ein Teelicht mehr gebracht.
Den ähnlichen Effekt hat man auch bei Tagfahrlichtern ausm Zubehör. Ob man die nun dran hat oder nicht, jedes Blinkern einer Scheibe oder im Lack sieht man besser als diese Dinger.
Dann lieber Abblender an. *find*
Beleuchteten Gruss
Daniel
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