Tagfahrlicht

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bujatronic
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Re: Tagfahrlicht

#16 Beitrag von bujatronic » 21. Jan 2016, 19:35

Natürlich möchte ich nicht, daß die Diskussion hier ausufert, aber einiges kann ich so nicht akzeptieren. In der StVZO (§35a) steht zu den Gurten nichts von einem Baujahr, sondern nur was von 25km/h. Die gilt ja aber auch nur für Fahrzeuge, die zugelassen werden sollen. Für meinen Opel würde ich ja auch niemals eine normale Straßenzulassung wollen oder kriegen.
Und es steht m.W. auch in dem (ansonsten blödsinnigen Einigunsgvertrag), daß KTA-Bauartgenehmigungen anerkannt werden, und das trifft für die 6V-Anlagen zu.
Ich will das mal auf die Spitze treiben, was für ein Licht soll denn z.B. der Fahrer einer DKW E206 anmachen, der sie im Originalzustand, also ohne Lichtanlage als Oldtimer fährt? Was technisch nicht möglich ist, kann einfach nicht verlangt werden.
Und über die Höhe des Tagfahrlichts gibt es sehr wohl Bestimmungen, siehe Link zum TÜV.
"Vergessen Sie auch nicht, daß jedes Kraftfahrzeug wertvolles Volksvermögen darstellt, das möglichst lange zu erhalten nicht nur einen persönlichen Vorteil bringt, sondern auch eine nationale Pflicht ist!"
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cosca
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Re: Tagfahrlicht

#17 Beitrag von cosca » 21. Jan 2016, 19:54

Der letzte Beitrag dazu.
Zum § 35a gehört auch der §72 (2) Nr.1b, die Übergangsbestimmungen. Weiter dann natürlich die Vorgängerregelungen, auf die hier verwiesen wird.
Zum Einigungsvertrag: Ja da ist die Weitergeltung von KTA-Bauartgenehmigungen geregelt, aber was hat das mit einer 6V-Anlage zu tun? Bauartgenehmigungspflichtig sind Bauteile u.a. auch Leuchten, Scheinwerfergläser usw., aber keine Anlage als solche.
Zur fehlenden Lichtanlage gilt denke ich das Gleiche wie für die Gurte. Was nicht dran ist (vorausgesetzt es muß nicht nachgerüstet werden) kann auch nicht benutzt werden.
Ich stelle dir gerne die entsprechenden Quellen zur Verfügung, aber das bräuchte ein bißchen Zeit.
Und jetzt gut damit.
Gruß Carsten
Vielleicht schaffe ichs ja mal auf ein Treffen. Wird wohl ne lange Nacht dann :mrgreen:

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derwolf1303
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Re: Tagfahrlicht

#18 Beitrag von derwolf1303 » 21. Jan 2016, 20:51

hier sind die wichtigsten Übergangsvorschriften, denn bezüglich der Bau- und Betriebsvorschriften gilt immer die StVZO in der Fassung vom Zeitpunkt der Erstzulassung.

https://www.adac.de/infotestrat/oldtime ... geId=45956

leider wird hier nicht separat auf die StVZO der DDR eingegangen, welche im Einigungsvertrag ihre Übergangsvorschrift findet.
Davon abgesehen könnte man den §17 StVO auch so auslegen, dass am Tage nur die Abblendlichtlampe leuchten muss, man könnte die also auf Stellung 1 klemmen und benötigt nur den Strom für die 35W...
Die Anbaulage für Tagfahrleuchte ist vorgeschrieben, das ist richtig. Es gibt jedoch keine Vorschrift über die Höheneinstellung wie bei Abblendscheinwerfern.

Gruß Wolfram
Zuletzt geändert von derwolf1303 am 21. Jan 2016, 23:27, insgesamt 2-mal geändert.

Basti
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Re: Tagfahrlicht

#19 Beitrag von Basti » 21. Jan 2016, 21:44

Warum baut man nicht einfach ein kleinen Kippschalter unter'm Tank, und schaltet einfach das Rücklicht ab!

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Re: Tagfahrlicht

#20 Beitrag von panni098 » 22. Jan 2016, 15:03

Bau dir doch einfach eine VAPE ein und mache noch einen Zusatzsscheinerfer dran

Sport-Lu
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Re: Tagfahrlicht

#21 Beitrag von Sport-Lu » 22. Jan 2016, 16:54

Leute,jetzt ist es hier fast wie in vielen anderen Foren,,,,
Hoffentlich sind die Strassen bald wieder frei,so das wir fahren können.

Gruss Jörn!
Metzger,Bäcker und Friseure sind in Foren Ingenieure.

Eine BK ohne Ölfleck darunter......"Das ist aber nicht original so!!"

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bujatronic
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Re: Tagfahrlicht

#22 Beitrag von bujatronic » 22. Jan 2016, 20:11

Danke für den Link mit den Übergangslösungen.
Noch mal zur Thematik. Mein manchmal vielleicht etwas über-ärgerliches Reagieren betrifft keinesfalls die Autoren der Beiträge, die uns hier geholfen haben, die Rechtslage zu klären.
Mich wurmt aber unser idiotisches Rechtssystem, das alles, aber auch alles (über)regulieren muß. Da kommen zwei Bastler auf eine gute Idee, wie wir mit unseren Oldies (deren Erhaltung ja auch gesamtgesellschaftlich von Interesse ist!) mehr Sicherheit genießen, und dann stellt sich raus, daß sie damit kurz vor einer Ordnungswidrigkeit, wenn nicht gar noch schlimmer, stehen.
Sicher, auch früher war alles irgendwie geregelt, aber es war einfacher und gab deutlich mehr Spielräume für kreative Geister. Ich habe z.B. meinen Opel (nicht als Oldie, sondern im täglichen Gebrauch) bis Anfang der 80er mit symmetrischem 35-W-Abblendlicht gefahren. Den habe ich auf 12V umgebaut, als H4-Lampen verfügbar waren, und diese in die alten Reflektoren eingebastelt. Damit habe ich niemanden geblendet, aber fuhr dank hellerer Ausleuchtung deutlich sicherer. Als ich zur technischen Überprüfung zur VP geladen wurde, hat man das gute Licht gelobt, obgleich dieser Umbau auch in der DDR eigentlich nicht zulässig war. Heute würde der Prüfingenieur wohl einen Anfall bekommen...
Und ich habe jetzt das Problem, wo bekomme ich originale Reflektoren her? Aber das ist nicht das einzige...
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Re: Tagfahrlicht

#23 Beitrag von ich256 » 23. Jan 2016, 01:31

Ja, dem kann ich nur beipflichten. Habe das auf anderem Gebiet auch feststellen müssen- Deutsche Regelwut. Denn die Bürger wissen ja nicht was sie tun....
Wer Rechtschreibfehler findet, der kann sie behalten ;).

Die mit der BK 350 erzielbaren hohen Durchschnittsgeschwindigkeiten sind zum großen Teil durch ihre guten Bremsen begründet.

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bujatronic
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Re: Tagfahrlicht

#24 Beitrag von bujatronic » 23. Jan 2016, 11:59

Übrigens noch ein Tip, wie man Abblendlicht am einfachsten so realisiert, daß man nie vergessen kann, es ein- oder auszuschalten und die Batterie schont:
Man klemmt das Kabel, das zum Abblendschalter geht (Kl. 56) einfach auf die daneben befindliche Kl. 61 (D+) - siehe Bild, roter Pfeil. Sobald der Motor läuft, liegt da Spannung an, so daß das Licht angeht. Habe ich bei meiner ETS vor Jahren so gemacht und noch nie Probleme gehabt. Ähnlich an mehreren ETZ.
Im Leerlauf, also wenn man steht, wird es natürlich dunkler und flackert etwas, aber das stört kaum. Sobald der Motor steht, geht es aus. Der Strom des größten Verbrauchers wird also direkt am Generator abgegriffen, es schont so Rückstromschalter und Zündschloß und die Batterie wird nicht belastet. Außerdem bleiben Rücklicht und Tachobeleuchtung aus, die ja zusammen auch ca. 1,5A schlucken. Bei Dunkelheit muß man natürlich auf Stellung 3 schalten.
Nachteilig ist, daß die Selbsterregung etwas vermindert wird (Ladekontrolle geht erst nach etwas Gasgeben aus) und daß sich das Licht bei stehendem Motor nicht einschalten läßt, aber das hat noch nie jemanden gestört.
Wer es eleganter machen will, kann einen ähnlichen Effekt mit einer 10A-Schottky-Diode erreichen, die mit A auf Kl. 61 un K auf 56 geklemmt wird. Dann allerdings brennen Rücklicht und Tachobel. mit. Da hilft dann nur eine zweite Diode, aber da fällt etwas Spannung ab (ca. 0,7V), so daß das Licht ein wenig dunkler wird. Man kann es natürlich auch über ein Relais schalten...
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Re: Tagfahrlicht

#25 Beitrag von derwolf1303 » 23. Jan 2016, 13:38

Regelwut würde ich das gar nicht mal unbedingt nennen. Eigentlich eher, gleiches Recht für alle. Um ein beispiel zu nennen, nehme ich mal den Altopel von Bujatronic. Selbstverständlich kommt mehr Licht rum und erhöht die Sicherheit, wenn er seinen Scheinwerfer auf ein modernes Leuchtmittel umrüstet. Ich schätze auch Bujatronic so ein, dass er mit Vernunft an die Sache rangeht. Leider sind nicht alle Mitbürger so und sicher käme der Eine oder Andere auf die Idee sich dann 100W H4 Einsätze oder Xenon-Brenner in seinen Golf2 oder Trabant einzubauen. Das kann dann durchaus Blenden. Bei dem Aufkommen an Kraftfahrzeugen ist die Möglichkeit zur Einzelfallentscheidung einfach nicht gegeben und der Bürger auch sicher nicht bereit die Kosten für solch eine Einzelfalluntersuchung zu tragen. Daher muss eben eine feste Vorschrift her, die es eben verbietet andere Leuchtmittel einzubauen, als die die für den Scheinwerfer geprüft sind.
Und genauso werden die Kollegen, die Einzelabnahme machen dürfen, an die immer kürzere Leine gelegt, weil es eben genug Kollegen gibt, die Vorschriftenlücken ausnutzen.
Zu Anfang der §23-Oldtimerabnahme mussten z.B. keine Fotos gefertigt werden. Das Ergebnis war, dass sich einige ihre Oldis auf rote 07er Oldtimerkennzeichen zugelassen haben und danach die Autos massiv umgebaut haben, im Sinne von tiefer breiter, schneller. Und das sind nicht wenige Fahrzeuge, die so umher fahren. Wenn das nicht eingedämmt werden kann, wird auch hier der Gesetzgeber wieder einschränken müssen und die disziplinierte Mehrheit muss leiden...

Gruß Wolfram

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Re: Tagfahrlicht

#26 Beitrag von BK-Fahrer » 23. Jan 2016, 15:08

Guten Tag BK-Gemeinde.

Ja wenn der Stefan das gewußt hätte was er hier so losgebrochen hat.

Also demnach ist es im Einigungsvertrag nicht eindeutig festgelegt ob eine BK mit LED-Licht betrieben werden kann oder nicht. Und da haben die so lange verhandelt.
Nach mir vorliegenden Infos fiel das in den Verantwortungsbereich der 4 Siegermächte und da soll die damalige Sowjetunion ihr Vetorecht ausgeübt haben das LED-Licht nicht an BKs zuzulassen.
Grund war wohl die Blendgefahr des Gegners bei kriegerischen Auseinandersetzungen und dann wäre die Kradmelder-BK mit LED auf der Westseite im Vorteil und könnte beim Angriff den Gegner blenden.
Falls ich bei internationalen Spannungen nochmal als Kradmelder gebraucht würde, wäre das nur mit meiner BK, zwar ohne LED, aber dafür mit Stützrädern möglich.
Und da haben wir das nächste Problem.

Hat der Einigungsvertrag diese Bauartänderung bei internationalen Spannungen und 70 plus berücksichtigt?

Lieber Stefan, Du siehst was hier jetzt los ist und ehe ich von der EU-Kommission vorgeladen werde (VW-Müller war auch schon da) bitte ich um aufrichtige Solidarität und um Zusendung der von Dir versprochenen 2 Hardygummis, damit meine BK einsatzbereit ist.

Aber wir schaffen es.

Der BK Fahrer.

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Re: Tagfahrlicht

#27 Beitrag von cosca » 23. Jan 2016, 15:28

bujatronic hat geschrieben:...Mein manchmal vielleicht etwas über-ärgerliches Reagieren...Mich wurmt aber unser idiotisches Rechtssystem...
Alles gut. Ist ja nix passiert, es geht sicher vielen so. Mir auf jeden Fall, aber hilft ja nunmal nüscht. :roll:
Gruß Carsten

Kerl
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Re: Tagfahrlicht

#28 Beitrag von Kerl » 23. Jan 2016, 22:03

ich256 hat geschrieben:Ja, dem kann ich nur beipflichten. Habe das auf anderem Gebiet auch feststellen müssen- Deutsche Regelwut. Denn die Bürger wissen ja nicht was sie tun....
Das wissen die meisten tatsächlich nicht. Ihr könnt nicht einfach davon ausgehen, dass jeder Bürger mit Fahrerlaubnis ein technisches Verständnis für irgendwelche Umbauten aufbringt.
Ich bin offen gesagt froh, dass wir hier keine amerikanischen Verhältnisse haben, wo wir doch sonst so gern dort rüber schielen. Dann würden hier ganz andere Schrottkarren und Extremumbauten rumfahren.
Leider wird manches wieder zu pingelig betrachtet, aber man kann nun mal nicht alles haben. Manche Dinge sind halt sinnvoll, aber nicht erlaubt.

Bei Licht und anderen sicherheitsrelevanten Dingen hört jedoch der Spass auf. Mir reichen schon die ganzen Pappnasen, die mit ihren falsch eingestellten Abblendern durch die Gegend düsen, es als echte Blindfische nicht mal erkennen und als ignoranter Bundes-das-ist-ein-freies-Land-Bürger auch auf ständige Lichthupen mit selbst lichthupen reagieren.

Ein Beispiel aus dem Hondaforum zum Thema "man kann auch alles schwarzmalen": Da sind Umbauten auf sogenannte Angel Eyes Scheinwerfer recht beliebt. Kein E-Zeichen oder teilweise gefälscht, kein Gutachten, auch gern von dubiosen Prüfern über §21 eingetragen.
Solange nichts passiert, alles schick. Ausser dass die Dinger ne miese Ausleuchtung haben und den Gegenverkehr blenden. Bei der Rennleitung bekommt man vielleicht einen Mängelschein, auch noch nicht so wild. Aber dann kommt der Unfall. Im Dunkeln. Da redet dann keiner mehr drüber. Jemand hatte mal den Ar... in der Hose und hat solch einen Fall ins Forum geschrieben. Der hat richtig richtig viel Kohle bezahlt, zumal er selbst auch schuld war. Wir reden hier von 5-stelligen Summen bei (leichtem) Personenschaden.

Also tut bitte die Hinweise auf die Rechtslage nicht einfach so ab. Auch wenn so ein Umbau noch so schön gemacht ist, auch wenn der Prüfer noch so freudig nickt bei dem schönen Licht- wenn es hart auf hart kommt, sagen die Versicherungen bzw. deren Anwälte, was richtig oder falsch ist.
Also alles auf eigene Gefahr, das sollte jedem unbedingt bewusst sein.

Aber lasst euch bitte nicht vom technischen Standpunkt abhalten. Sinnvoll ist so etwas schon.

Gut ausgeleuchteten Gruss
Daniel
Unsinn, die hat vier Takte - auf jeder Seite zwei!

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Re: Tagfahrlicht

#29 Beitrag von bujatronic » 24. Jan 2016, 12:44

nur mal so zum Nachlesen, was Teile MIT Prüfzeichen für eine Qualität haben::
viewtopic.php?f=5&t=2737&p=20638
Und da will man sich über eine gute Bastelei aufregen...
"Vergessen Sie auch nicht, daß jedes Kraftfahrzeug wertvolles Volksvermögen darstellt, das möglichst lange zu erhalten nicht nur einen persönlichen Vorteil bringt, sondern auch eine nationale Pflicht ist!"
Obering. Siegfried Rauch

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Re: Tagfahrlicht

#30 Beitrag von StefanC » 24. Jan 2016, 13:14

Ich danke für die "treffend" sachlichen Beiträge zum Thema "Tagfahrlicht an der BK"
Dabei wurden alle rechtlichen Möglichkeiten, welche sein könnten,Paragraphen und Bestimmungen
die eventuell hierbei zu beachten sind, eingehend beleuchtet.
Vergessen wurde allerdings noch,ob beim Transport einer Gurke auf der BK die richtige Krümmung
dieser Gurke zu beachten ist.
Stefan C

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