TÜV und Blinker an der BK

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BK Rookie
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TÜV und Blinker an der BK

#1 Beitrag von BK Rookie » 18. Aug 2023, 09:35

Hallo liebe Freunde der BK,
ich brauche euer (bitte sehr konkretes) Wissen:

Ich fahre eine BK mit Ersatzrahmen, welcher lt. Baujahr die Zahl 1966 trägt. DDR Papiere oder einen Nachweis über die alte Rahmennummer habe ich nicht. Das Motorrad hat ein (positives) Gutachten gemäß §21 StVZO aus dem Jahr 2008. Die BK war auch seit 2008 durchgängig angemeldet. Das Fahrzeug habe ich Anfang dieses Jahres erworben und nun ist der TÜV fällig.

Leider wohne ich in NRW...Der Prüfer meint, das infolge des Bj. Fahrrichtungsanzeiger / Blinker angebaut sein müssten. In der DDR kam lt STVZo diese Pflicht ab 1964. Das Fahrzeug sei daher wie ein Neufahrzeug aus Bj 1966 zu behandeln. Soweit ist das Argument für mich zumindest nachvollziehbar.

An der BK, welche bekannter weiße, lange vor 1964 ihr Produktionsende gefunden hat, gab es aber nie Blinker. In dem Gutachten gem. $21 wird unter der Nummer 22 explizit auf die KTA-Betriebserlaubnis referenziert. Von daher gehe ich davon aus, das dies iVm dem Einheitsvertrag dazu führt das hier keine Blinker angebaut werden müssen.

Daher zwei Fragen:

(1) Müssen in dieser Fallkonstellation wirklich Blinker verbaut werden? Ich möchte die BK nicht verbasteln und so erhalten wie sie ist.
(2) Kann der TÜV/Dekra ein bestehenden Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gem $21 für nicht gültig erklären, obwohl seit dem nichts an dem Motorrad verändert wurde (und es weiterhin einem sehr guten Zustand ist)?

Viele Grüße
BK Rookie

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bujatronic
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Re: TÜV und Blinker an der BK

#2 Beitrag von bujatronic » 18. Aug 2023, 12:06

Sorry, ist nicht sehr konkret, aber ich verstehe nicht, wieso nach §21 StVZO?
Zitat: "Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ..." trifft doch auf die BK nicht zu, egal mit welchem Rahmen. Es wäre doch eher §19(2) zutreffend: "Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam." Und soweit mir bekannt, enthält der (Gem)Einheitsvertrag ausdrücklich die Regelung, daß DDR-Betriebserlaubnisse ihre Gültigkeit behalten.
Ich kann Dir gern eine Kopie meines DDR-Briefes senden.
Und schau mal in den Film "Werner", evtl. kannst Du den Prüfer mit einem Wurstblinker zufrieden stellen...
Oder mach mal 'ne schöne Tour in die Heimat der BK, ich garantiere Dir, daß hier kein Prüfer so rumzickt...
"Vergessen Sie auch nicht, daß jedes Kraftfahrzeug wertvolles Volksvermögen darstellt, das möglichst lange zu erhalten nicht nur einen persönlichen Vorteil bringt, sondern auch eine nationale Pflicht ist!"
Obering. Siegfried Rauch

Bk350Marcel
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Re: TÜV und Blinker an der BK

#3 Beitrag von Bk350Marcel » 18. Aug 2023, 20:03

Das ist völliger Blödsinn was der Tüver da meint, such dir einen anderen Prüfer. In den DDR Papieren wurde der Rahmentausch immer eingetragen, der Rahmen ist ein Ersatzteil und macht kein neues Motorrad draus. Bleibt trotzdem Bj. Zb 57 mit Rahmentausch 1966. Bzw kann ein neues Typenschild Abhilfe schaffen, mit Sicherheit ist der Nummernkreis zum Bj. Dem Prüfer nicht bekannt.
Zuletzt geändert von Bk350Marcel am 19. Aug 2023, 09:56, insgesamt 1-mal geändert.

BK Rookie
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Re: TÜV und Blinker an der BK

#4 Beitrag von BK Rookie » 18. Aug 2023, 20:15

Ich stimme dir völlig zu. Zwar habe ich nicht die alte Nummer bzw. keinen Nachweis darüber aber das Wissen der Prüfer, dass diese immer bei Rahmentausch eingetragen wurde ist offensichtlich ebenso nicht vorhanden. Ich werde auf jeden Fall mal bei einer anderen Prüforganisation vorstellig werden. Wenn es 7 x in Ostdeutschland funktioniert hat, dann muss das auch in NRW passen.

BK Rookie
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Re: TÜV und Blinker an der BK

#5 Beitrag von BK Rookie » 23. Aug 2023, 18:49

Vor der HU sind alle gleich...danach nicht: Habe heute bei der DEKRA die HU erhalten :D. Auch hier monierte der Prüfer die fehlenden Blinker infolge des späten "Baujahres" 1966. Allerdings ließ dieser sich vom "Dreisprung" aus KTA Betriebserlaubnis (eingetragen im Gutachten), Produktionsende der BK und dem Verweis auf die Regelungen im Einheitsvertrag überzeugen.

Zudem habe ich heute die alte Plakette des Rahmens gefunden. Diese wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Gab es Ersatzrahmen ohne "E"? Die Nummer selbst ist zur aktuellen Plakette am Rahmen identisch.
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Re: TÜV und Blinker an der BK

#6 Beitrag von Bk350Marcel » 27. Aug 2023, 18:41

Die Plakette ist in Ordnung. Das E wurde nur im Rahmen eingeschlagen vor der Nummer. Passt so!

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Re: TÜV und Blinker an der BK

#7 Beitrag von Elektroschrauber » 8. Okt 2023, 13:34

Ich muss feststellen,
ein E-Rahmen macht immer mal Ärger!
Da möchte ich überhaupt nicht darüber nachdenken was für mich ein, schon weitergegebener, Rahmen mit teilweise abgeschliffener Nummer bedeutet hätte!
Grüße

cosca
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Re: TÜV und Blinker an der BK

#8 Beitrag von cosca » 10. Okt 2023, 17:36

BK Rookie hat geschrieben:
18. Aug 2023, 09:35
...Der Prüfer meint, das infolge des Bj. Fahrrichtungsanzeiger / Blinker angebaut sein müssten. In der DDR kam lt STVZo diese Pflicht ab 1964...
Das ist nicht richtig. In der DDR wurden Blinker an Krafträdern bei Erteilung der Betriebserlaubnis ab 01.06.1982 Pflicht. Eine Nachrüstpflicht gab es nie.

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Re: TÜV und Blinker an der BK

#9 Beitrag von BK Rookie » 10. Okt 2023, 20:24

cosca hat geschrieben:
10. Okt 2023, 17:36
BK Rookie hat geschrieben:
18. Aug 2023, 09:35
...Der Prüfer meint, das infolge des Bj. Fahrrichtungsanzeiger / Blinker angebaut sein müssten. In der DDR kam lt STVZo diese Pflicht ab 1964...
Das ist nicht richtig. In der DDR wurden Blinker an Krafträdern bei Erteilung der Betriebserlaubnis ab 01.06.1982 Pflicht. Eine Nachrüstpflicht gab es nie.
Das ist interessant! Gibt es da was Schriftliches? Laut der 64er StVZO Kap II (Bestimmungen zur allgemeinen Betriebserlaubnis) §62 kann man das schon so lesen, dass der Fahrtrichtungsanzeiger Pflicht wurde. Ausgenommen wurden nur Kleinkrafträder. Hier mal ein Link dazu: https://www.oldtimer-anwalt-hamburg.de/ ... -ddr-1964/ . Liest man hingegen die 56er StVZO, selber Paragraph, Absatz (6) wurden Krafträder (auch mit Beiwagen) noch explizit ausgenommen. Ich bin da aber kein Fachmann. Ein Nachrüstpflicht gab es nie. Mein Problem ergab sich einfach infolge des Ersatzrahmens von 1966.

cosca
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Re: TÜV und Blinker an der BK

#10 Beitrag von cosca » 10. Okt 2023, 21:02

Kannst du in der gleichen verlinkten Quelle nachlesen. Im § 98 (2) Buchstabe c). Dort ist festgelegt, das §62 (1) Buchstabe b) u.a. für Kräder erst auf ministerielle Anordnung in Kraft tritt. Diese Anordnung wurde aber nie getroffen. Kann man auch noch im Kommentar von 1979 so nachlesen. Blinkerpflicht kam dann erst mit der neuen StVZO von 1981.

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Re: TÜV und Blinker an der BK

#11 Beitrag von BK Rookie » 10. Okt 2023, 21:21

Prima!!! Das macht das Leben mit dem TÜV und ohne Blinker viel einfacher. Danke.

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