Topic 471

Reparatur, Restauration, Adressen

Moderator: Ulrich

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Welches Baujahr???

#1 Beitrag von Gast » 24. Feb 2005, 19:47

Hallo an an alle BK-Treiber,

bin seit zwei wochen Besitzer einer BK. Und natürlich hab ich da mal eine Frage.

Motornummer 1615116 (Getriebenummer passt, Der Ersatzahmen ist E897425 BJ 62 ), welches Baujahr ist der Motor und ist das ein15 oder 17 ps? Ja wenn baujahr klar wäre, was für ein bremslicht und hupe? da diese nicht original sind.

MfG aus Dresden

der giszmo

Gast

#2 Beitrag von Gast » 4. Mär 2005, 01:14

Hallo Giszmo,
schau mal im Forum weiter nach, da gibt es die Antworten auf Baujahre von Motoren/Getriebe und Rahmen (soweit recherchierbar, aber recht eingegrenzt). Bremslich "ja/nein" oder über welchen Schalter (extern oder intern im Kardangetriebe): das hat nichts mit Baujahr zu tun, sondern ist abhängig von der Fahrgestell-Nr. (Rahmen). Und wenn man Originalität anstrebt/wieder herstellen möchte, sollte man sich auf die ursprüngliche Rahmennummer beziehen. Die E-Rahmen haben "Baujahr" bis weit in die 60er-Jahre, als die BK gar nicht mehr gebaut wurde...
Bei meinem TÜV´ler habe ich das fehlende Bremslicht problemlos durch bekommen (Vollabnahme!), als ich nachweisen konnte, daß meine BK ursprünglich kein Bremslicht hatte (Rahmennummer aus Kfz.-Brief). Ersatzrahmen verändern ja eigentlich die "Ursprünglichkeit" des Fahrzeuges nicht....
Und so steht auf meinem Typenschild "Bj. 1956", obwohl der verbaute E-Rahmen ein paar Jahre "jünger" ist... Muss man nur mit Fachkenntnis dem TÜV/DEKRA-Menschen rüber bringen. Hat ja auch was mit Logik zu tun (die mitunter wohl auch ignoriert wird...).
Oder anders gesagt: ich nehme heute einen "Golf I" , versehen ihn mit einem neuen Fahrgestell (weil das alte verrottet ist). Dann ist er immer noch Baujahr 19xx und nicht 2005.
Eigentlich müßte die DEKRA meine damals (bei Vollabnahme) gemachten Angaben/Nachweise im Zentralcomputer haben (genau so wie die Maximalgröße der zulässigen Kennzeichengröße --> "Kuchenblech" ist nicht zulässig!!!!), aber kann ja nie wissen.
Viel Spaß noch
Gruß
Ingolf

Gast

#3 Beitrag von Gast » 4. Mär 2005, 01:19

Nachtrag: der Wechsel von Rahmen/Fahrgestell-Nr. müssen natürlich im gleichen Fahrzeugbrief dokumentiert sein...!

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