Topic 051

Reparatur, Restauration, Adressen

Moderator: Ulrich

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Gast

Zulassung/rechtliche Frage

#1 Beitrag von Gast » 15. Sep 2002, 20:26

Bin´s schon wieder:
Wie ist das eigentlich bei einer Wiederzulassung (Vollabnahme):
meine BK ist original Bj. 1956 und lt. Fahrgestellnummer (Papiere) ohne Bremslicht. Der vorhandene Rahmen (Ersatzrahmen; in den Papieren eingetragen), von 1965. Da war dann aber Bremslicht schon Standard. Was gilt nun? Der Ersteintrag (ohne Bremslicht) oder der Nachtrag???
Welche Erfahrungen habt ihr?
Gruß
Ingolf :roll:

Gast

Werner's-Kerze ---

#2 Beitrag von Gast » 15. Sep 2002, 22:14

Meine Erfahrung ist, dass man zu allem nur den richtigen TÜV-Prüfer braucht. Wenn ein Prüfer wirklich will, dass ein 40 Jahre altes Fahrzeug durchfällt, bekommt er das meist auch hin.
Freut er sich aber mit dem Besitzer über einen schönen Oldie wird über solche "Kleinigkeiten" kein Wort verloren. Vor allem, wenn es original ist.

Ich habe jetzt einen TÜV-Prüfer, dem war es ein persönliches Anliegen, die NSU eines Bekannten zur normalen Zulassung zu verhelfen. Was auch gelang. Nun fährt das älteste zugelassene Motorrad Thüringens mit Karbidlampe und Rückstrahler (Reflektor) ohne Einschränkung umher... Bj. ca.1924 :wink: ... und seitdem in 1. Hand (Familie).

Wie es preussisch richtig im Gesetz steht, weiß ich nicht.
Aber gerade an der Originalität ist ja auch die Zulassung für kleine Nummernschilder begründet: Wird ein großes Kuchenblech vom originalen Licht nicht genügend ausgeleuchtet weicht nicht etwa das Licht, sondern das Nummernschild.

Aber ist für die eigene Sicherheit ein funktionierendes Stoplicht nicht ganz gut ?... ausserdem ist das Rücklicht dann auch "größer" (siehe jüngere BKs).
ciao

Sebastian

Gast

#3 Beitrag von Gast » 31. Mär 2005, 17:05

Hallo Leute,

kann mir jemand einen Handfesten Hinweis (§ oder so) zur Bremslichtpflicht geben?

Es geht also nicht um Sinn oder Unsinn dieser Einrichtung, sondern um Originalität.

Der Dekramensch spricht von einer Nachrüstpflicht.
Dazu finde ich aber keinerlei Gesetzestext.
Der Deuvet listet gar die Bremslichtpflicht fürs Krad ab 1988?!
...und die dort beschriebenen §§ der STVZO erscheinen mir gar widersprüchlich(§53,§72).

Laut E-Liste hat mein Exemplar nunmal noch keins und Hexennasenfahrer rüsten das ja auch nicht nach.
Ich meine, dashalb wirds ja´ne §21c Abnahme!

Weiterhin möchte schon der Dekramensch das Flensburger Schreiben sehen, was er mir allerding glaubwürdig Erläutern konnte, ist ja auch kein Problem.

Gruß Dirk

Gast

#4 Beitrag von Gast » 31. Mär 2005, 20:05

Hallo Dirk,
hier geht es um eine Wiederzulassung und nicht um Erstzulassung. Und bei einer Wiederzulassung gelten die technischen Voraussetzung des Erstzulassungsdatums! Beispiel: man hat ein Fahrzeug aus den 30er Jahren, daß damals mal zugelassen wurde und danach 70 Jahre in der Scheune stand. Bei der Wiederzulassung gelten die techn. Bedingungen aus den 30ern. Man hat ein zweites Fahrzeug, ebenfalls aus den 30ern, das aber nie zugelassen wurde (stand im Museum oder der "guten Stube" rum). Hier wäre es eine Erstzulassung und da gelten die derzeitigen Normen. Sprich: das Fahrzeug bekommt keine normale Zulassung, weil u.a. die Abgasnormen, die Bremsverzögerung, der Geräuschpegel und vieles andere nicht den derzeitigen Mindestanforderungen entsprechen.
Der Weg über eine Einzelabnahme mit allen möglichen Gutachten etc. und dem Verschleiß von xxxxxxxx-Euro bleibt bei offener Endentscheidung möglich. Erfolg: eher "minimalst"...!
Zu Deinem Problem: die DEKRA als "Vollabnahme-Monopolist" hierzulande ist schon ein "Problem".... Ich hoffe, Du warst nicht in der Geschäftstelle Torgauer Strasse in Deinem Wohnort. Wenn doch: lies noch mal meinen Restaurationsbericht auf der BK-Site.....
Wenn gar nichts geht, dann melde Dich mal. Ich bin sicher (mittlerweile): Dir kann geholfen werden. Auch ohne Anwälte, Paragraphenreiterei oder der "Zulassungsflucht" in andere Bundesländer....
Gruß
AR-15
Und noch was: am 22.05. ist die "5. Via-Regia-Classic" in Markranstädt (Oldtimer-Rallye). Kannst ja Deinen DEKRA-Menschen mitbringen um ihm zu zeigen, was so alles ohne Bremslicht und gültiger Strassenzulassung rumfährt...
Bestimmt würden ihm so einige Enfield/BMW/Zündapp/Sachs und weitere Fahrer eine "Erleuchtung" geben.

Gast

#5 Beitrag von Gast » 31. Mär 2005, 21:18

Hallo Ingolf,

das Thema "Wiederzulassung" machts nicht einfacher.
Es kam nämlich mal kurz die Frage auf, ob das Krad schon mal zugelassen war. Vor einigen Monden sagte man mir telefonisch bei der Dekra (Torgauer..) das ich genau dass Nachweisen müsse, diesbezüglich viel sogar das Wort "Notar".
Ich habe also kein Brief und solls nachweisen?!

Wir werden sehen, ich war bei einem Außendienstler, war bis auf den einen Punkt nicht so Problematisch.

Gruß Dirk

Gast

#6 Beitrag von Gast » 31. Mär 2005, 23:04

....und genau das war auch mein Problem (siehe Bericht)! Ohne alte Zulassungspapiere geht bei denen nichts. Ich hab sie mir dann (mit samt Rahmen und Teilen und... ) gekauft.
Good Luck
Gruß
AR-15

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