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Zulassung
Verfasst: 29. Sep 2006, 14:57
von storchi
Hallo,
nach fast 2 Jahren ist es soweit, meine BK kann angemeldet werden.
Vorher muss ich allerdings die Vollabnahme machen, dürfte eber eigentlich kein Problem sein.
Jetzt zur Frage, ich möchte unbedingt 3,50 er Reifen und das kleinere Kleinkraftradkennzeichen eintragen lassen.
Wie macht man das, wer hat Erfahrungen, muss da bei der Vollabnahme schon was aufgeschrieben werden, speziell bei dem Nummernschild?
Würde mich über schnelle Antworten freuen, bei dem Wetter könnte man ja noch fahren!!!
Auch sehr gut wäre vielleicht eine Fahrzeugschein/ Briefkopie wo die reifen und das Kennzeichen eingeschrieben sind!!.
Danke für Eure Hilfe
Kennzeichengröße
Verfasst: 29. Sep 2006, 16:35
von Breiter Bursche
Hallo Storchi,
zur Kennzeichengröße.
Fahrzeuge vor Bj. 60 ( in manchen Quellen wird das Bj. 58 genannt ) können ein "kleines" Kennzeichen zugeteit bekommen. Hängt aber auch vom Wohlwollen des Prüfers ab.
Dieses sollte jedoch zu Erringen sein mit dem Hinweis das das vorhandene Rücklicht nicht ausreicht um Kennzeichen in Normbreite auszuleuchten.
Füher wurde das dann im Brief eingetragen. Ob das mit den neuen Briefen auch so ist kann ich jedoch nicht sagen.
MfG
BB
Verfasst: 29. Sep 2006, 18:05
von Oldie
Hallo,
habe das Ganze gerade auch durch und es war ein echter Kampf ein kleines Schild zu bekommen. Der TÜV-Prüfer hatte mir schon angedeutet, dass es in Berlin fast unmöglich ist, ein kleines Schildchen zu bekommen. Er hat mir dieses in den TÜV-Bericht eingetragen, das ist erst einmal notwendig. Außerdem sollte die originale Rückleuchte montiert sein.
Ob Du das Schild dann auch wirklich bekommst, hängt dann von der Gutwill der Beamten ab. Laut Gesetz ist der Stichtag für ein kleines Nummernschild der 1.07.1958 gemäß (§72 StvZo glaube ich). Alles was davor gebaut wurde sollte mit kleiner Nummer zugelassen werden.
Erst ein energischer Hinweis auf diesen Paragraphen brachten die Beamten zur Einsicht.
Die breiteren Reifen muß Dir auch der TÜV eintragen. Kommt drauf an was Du da für einen Prüfer erwischst.
Viel Glück
Oldie
Verfasst: 29. Sep 2006, 18:42
von Michael
Hallo,
nach meinem Kenntnisstand hängt die Nummernschildgröße nicht vom TÜV-/ DEKRA-Gutachten ab. Ich habe mich damals mit meinem Prüfer unterhalten und er hat mir gesagt, daß es nur von der Zuassungsstelle abhängt.
Alle Bj. vor Juli 1958 haben grundsätzlch die Möglichkeit ein kleines Kennzeichen zu bekommen:
--
§60
An Krafträdern mit mehr als 50cm³ Hubraum, die vor dem 1.7.1958 (Saarland: 1.1.1959) erstmals in den Verkehr gekommen sind und bei denen das vorschriftsmäßige Anbringen und Beleuchten der Kennzeichen außergewöhnlich schwierig ist, dürfen solche Kennzeichen wie für Leichtkrafträder (mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von maximal 80km/h) verwendet werden.
--
D.h. man muss dem Beamten nur klar machen, daß das ortseingangsschild-große Kennzeichen auf der Straße schleifen würde und dann bekommt man auch das was man will. Meine Zulassungs-Dame mußte, nach freundlicher Bitte, auch erst telefonieren. Dann ging es aber problemlos..
Viel Glück,
Michael
PS. Reifen sollten kein Problem sein. Die müssen dann aber im Gutachen mit vermerkt werden.
Verfasst: 29. Sep 2006, 22:00
von AR-15
Hallo Storchi,
da gab´s schon mal was im alten.... Ich weiß, dort was zu finden, wenn die Zeit+Wetter+BK "drückt". Also mein Beitrag zu diesem Thema: Du wohnst in den neuen BL -> also ist die DEKRA für Dich zwingend zuständig. (siehe mein Restaurationsbericht) Bei der Vorführung zur "Vollabnahme" hat mir mein "Inschenör" beide Reifengrößen eingetragen (er hatte da schon ein entsprechendes Gutachten in seiner DEKRA-Datenbank)! Zum Kennzeichen steht bei mir im Gutachten unter Ziffer 33: "...max. Groesse amtl. Kennz. 255 x 130 mm"...!

Auf das Wort "maximal" sollte man Acht geben.
Fazit: Reifengröße + kleines Kennzeichen sollten bei der Abnahme eigentlich kein Problem sein. Der Kampf beginnt erst auf der Zulassungsstelle. Dort keinesfalls abwimmeln lassen und wieder auf das "maximal" des Abnahmeprotokolles verweisen und drauf dringen!! Hab damit in "L" auch drei Mitarbeiterinnen in Folge überfordert, bis der dazu geholten Chefin ein Licht aufging, daß es sich um einen Oldtimer handelt und keine "normale" Zulassung. Die kannte wahrscheinlich die schon angeführten §. Vielleicht hilft Dir bei Deinem DEKRA-Mann die Gutachten-Nr. 789376787A. Hat schon im Raum HH und Z, geholfen.
Und noch etwas: wenn Du
kein Bremslicht hast, dann solltest Du bei der Vollabnahme unbedingt den ET-Katalog bei Dir haben. Der klärt dann die Zulässigkeit dieses "Fehlteiles"
Viel Erfolg
Gruß
AR-15
Verfasst: 30. Sep 2006, 10:38
von kutt
oh je .. da wird mir ja schon ganz schlecht wenn ich an meine es250 bj 61 denke, die höchstwahscheinlich nächstes jahr fertig wird
da will ich auch ein kleines kennzeichen drannhaben - mal kuken, ob der tüv mann meines vertrauens mir das gutachten so austellt.
ich habe aber auch schon von leuten gehört, die nach dem stichtag ein kleines kennzeichen bekommen haben. das argument was man da oft sieht, ist die 6v lichtanlage, die eindeutig einen oldtimer ausweist
Verfasst: 1. Okt 2006, 13:53
von panni098
Nutzt doch die möglichkeit des H- Kennzeichens oder der 07-er nummer.da gibt es dieses problem nicht, weil das Nummernschild damals auch nur das kleine Maß hatte
Verfasst: 2. Okt 2006, 10:10
von Michael
Beim Oldtimer und H-Kennzeichen zahlt man allerdings eine Pauschalsteuer (jährlich 191 Euro) die wesentlich höher ist als die normale Zulassung. Es ist demnach unsinnig! Auch als normale Zulassung kann man die BK - wer drauf steht - als Oldtimer (mit Wertgutachten) versichern.
Das rote 07er-Kennzeichen kostet, nach meinen Recherchen um die 200 Euro im Jahr. Großer Vorteil: Es können mehrere bzw. beliebig viele Fahrzeuge damit bewegt werden. Es gibt keinen bundesdeutschen Standart - jede Zulassungsbehörte hat ihre eigenen Spielregeln. Fahrten ins Ausland sind nicht, bzw. nur beschränkt möglich.
Meiner Meinung nach ist die Saison-Zulassung derzeit die günstigste und eleganteste Lösung. Natürlich nur wenn man das kl. Kennzeichen bekommt..
Michael
Verfasst: 2. Okt 2006, 11:08
von storchi
Halo,
erst mal Danke an alle für die vielen Beiträge und die Hilfe.
Als erstes werd ich wohl mal versuchen den Gutachter auf meine Seite zu bringen.
Danach mal sehen wie sich die Zulassungsstelle verhält!!
Bei mir gibt's ja noch das Problem, dass meine Ursprungsmaschine Bj. 56 ist, bei der war aber der Rahmen kaputt, der Ersatzrahmen hat Bj. 59
Noch mal eine Bitte, hat jemand einen Fahrzeugschein wo die Reifengröße 3,50X19
und das kleine Kennzeichen eingetragen sind, ich glaube das wäre mir eine sehr sehr gute Argumentationshilfe!!!!!
Verfasst: 2. Okt 2006, 11:08
von kutt
@Michael
yo .. dem kann ich zustimmen
ich hab mich mal darüber mit meinem tüv mann unterhalten. und bin zu dem entschluß gekommen, daß das H kennzeichen sich nur lohnt wenn man z.b. noch ein oldi auto rumstehen hat
er hat mir gesagt, daß man auch mit dem H kennzeichen bis zu 5 fahzeuge mit dem selben kennzeichen ausstatten dürfte aber hat immer nur eins zur gleichen zeit bewegen dürfte
das wär mir beim H kennzeichen neu - evtl meinte er auch nur das rote
wie gesagt - ich habe ne bk und ne ts beide 4-10
kosten: steuer: 6 und 15 euro / saison
haftpflicht: um die 35 und 53 euro
ich glaub nicht, daß ich da mit nem 07 oder H kennzeichen reinkommen würde (selbst wenn jetz im nächsten jahr noch ne es250 dazukommen wird

)
@storchi
ich hab grad mal gekut -- bei mir steht davon nix in den papieren
aber da ist ja auch noch der DUNA beiwagen der drann sein müsste
und das fahrgeräusch von 76db - das ist leiser als mein auto!
inoffiziell hammer mal gemessen 101 db hab ich gepackt
.. ich wunder mich immernoch wie kommentarlos der tüv man das abgekommen hat
deshalb geh ich wahrscheinlich auch gern hin - noch nie probleme gehabt
Verfasst: 2. Okt 2006, 13:02
von storchi
hallo Kut,
hast Du das kleine Nummernschild dran??
Verfasst: 2. Okt 2006, 15:34
von kutt
klar
Verfasst: 2. Okt 2006, 17:41
von panni098
das H- Kennzeichen ist nur für ein kfz. möglich, man darf aber am normalen Straßenverkehr teilnehmen und muß ganznormal alle 2 Jahre zum TÜV. rote Nummer ist für 20 Kfz möglich, in Sachsen alle 5 Jahre zum Tüv, in brandenburg überhaupt kein Tüv, regulär darf man damitnur zu Treffen ,Werkstattfahrten oder Probefahrten fahren, Kosten sind von Versicherung zu ver. verschieden, Ausland ist kein Problem
Verfasst: 2. Okt 2006, 22:05
von DS
Hallo,
mein Prüfer wollte gern, dass ich ohne Bremslicht keine Zulassung bekomme, "Das muß drann" hieß es zunächst.
Die Folge ist nun, dass ich einer der wenigen "Dussel" mit H-Kennzeichen bin.
Die Steuer liegt aber bei 46€ im Jahr! Das geht sicher günstiger, aber 190€ stimmt auch nicht, ist für PKW.
Interessant wäre, ob man mit H-Kennz. zur ASU muß?!
Das war einst für mich auch ein Kriterium für H-Kennz., da war noch nicht klar wie das mit der Abgasuntersuchung beim Krad wird.
Kleines Kennz. war kein Problem.
Gruß
Verfasst: 3. Okt 2006, 00:56
von kutt
ehm .. asu für 2-räder ist erst ab zulassung 01.01.1989 ...
damit isses für die bk wurscht
