Reparatur, Restauration, Adressen
Moderator: Ulrich
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the crow
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#1
Beitrag
von the crow » 4. Mär 2007, 14:29
Hallo zusammen,
brauche mal Eure Hilfe, da ich unwissend bin.
Meine BK enstand irgendwann Ende der 50-iger?? bei der GST aus dem Regal heraus, d.h., die gab es offiziell nicht. Wurde Teil für Teil bei der GST zusammengesucht, schön Armeegrün lackiert und war dann dort bis 1990 (als Schwarzmotorrad

) in Betrieb.
Nun die eigentliche Frage / BItte, da ich hoffentlich bald mit der Überholung fertig bin, und sie dann zulassen will:
Kann mir jemand mal stichpunktartig schreiben, was jetzt zu tun ist? Einfach zum Strassenverkehrsamt, neuen Brief beantragen und dann geht das irgendwie? Oder brauch ich noch ne Bescheinigung aus Flensburg oder so?
Danke und viele Grüße
Christian
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Sport-Lu
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#2
Beitrag
von Sport-Lu » 4. Mär 2007, 21:10
Hallo!
Hat sie denn eine Rahmennummer bzw.Typenschild?Hast du einen Kaufvertrag?Wenn ja,musst du beim KBA in Flensburg eine Unbedenklichkeits-Bescheinigung beantragen.Diese schreibt aus ob das Motorrad vielleicht mal gestohlen wurde und nun zur Fahndung aussteht.Das Formular dazu kannst du dir auf der KBA-Homepage ausdrucken.Die UB gilt 4 Wochen. In dieser Zeit musst du zur Vollabnahme (Dekra,Tüv).Wenn du da erfolgreich warst,kannst du sie zulassen.
Wenn du garkeine Dokumente hast,weiss ich auch nicht so recht.Dann vielleicht bei ibäh einen BK -Kfz- Brief besorgen.
Viel Glück!Gruss Jörn!

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the crow
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#3
Beitrag
von the crow » 4. Mär 2007, 23:30
Hallo Jörn,
danke für die Info, finde zwar das Formular beim KBA eben nicht, aber das wird schon.
Rahmennummer / Typschild, Kaufvertrag ist vorhanden, und die GST-Zulassung. Meinst Du, das reicht? Brauche ich eine Briefkopie?
Also damit ich das richtig verstehe:
Unbedenklichkeitsbescheinigung ==> dann innerhalb 4 Wochen zum TÜV ==> dann zum Straßenverkehrsamt ==> Brief beantragen, dann zulassen und ab gehts auf die Strasse
Passt das so??
Danke und Gruß
Christian
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AR-15
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#4
Beitrag
von AR-15 » 5. Mär 2007, 14:34
Hallo Christian,
paßt so (der "Werdegang").
Wenn Dein "Inschenjör" (DEKRA/TÜV) und die Zulassungsstelle willig sind, reichen auch die Papiere, da alle Daten-/Typenblätter bei denen im Computer sind. Eine Briefkopie in der Hosentasche kann aber nie schaden. Und wenn Du sogar noch´n Originalbrief auftreiben kannst, ist alles paletti, denn dann gilt der ganze Vorgang als Wiederinbetriebnahme verbunden mit Rahmenwechsel.
Gruß
Ingolf
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Sport-Lu
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#5
Beitrag
von Sport-Lu » 8. Mär 2007, 19:43
Hallo Christian!
Wie ingolf schrieb,ist der Werdegang so o.k.
Gehe am besten sofort nachdem du die KBA-Auskunft erhalten hast zum TÜV/DEKRA.Wenn du da durchfällst und nacharbeiten musst,sind die 4 Wochen schnell vorbei und du brauchst ne neue UB.
Gruss!

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Ocmorat
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#6
Beitrag
von Ocmorat » 9. Mär 2007, 20:48
Hi Christian,
es gibt auch noch einen etwas anderen Weg.
Du kannst Dir bei MZ eine neue Betriebserlaubnis für Deine Dame erteilen lassen (so hab ich's gemacht). Diese ist wie eine Art Briefkopie und kostet 25,-Euronen. Dafür schreibst Du einfach an die netten Leute bei MuZ eine E-Mail an:
datenblatt@muz.de
Klar zum TÜV mußt Du so oder so, jedoch geht's mit dem Dokument wesentlich leichter. Die KBA-Anfrage habe ich über meine Zulassungsstelle machen können. Dort besteht für einige Mitarbeiter ein direkter Zugriff auf die Daten in Flensburg. Das geht schneller (dauerte gerade mal 5 Minuten) und ist preiswerter (war kostenlos!!!).
Jedoch kann ich Dir nicht sagen ob dies bei allen Zulassungsstellen geht und nichts kostet!?
Tja und damit hast Du die TÜV-Bescheinigung, KBA-Anfrage und es sollte wenn du auch noch ne Doppelkarte hast einer Zulassung nichts mehr im Weg stehen
Viel Erfolg und Grüße
Mike
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