Hallo Youngster,
könnte es sein, daß Du Begriffe "durcheinanderwürfelst"?
Erst mal soviel vom KBA ganz aktuell:
Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr i. H. v. 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden.
Du brauchst für die BK keine Betriebserlaubnis, sondern eine Zulassung, sprich Fahrzeugbrief. Da Dein "neues Kind" vermutlich über zwei Jahre nicht mehr zugelassen war, mußt Du eine sog. Vollabnahme machen lassen (man könnte es auch "Intensiv-TÜV" nennen; geht in den neuen Bundesländern nur bei der DEKRA; s. meinen Restaurationsbericht). Theoretisch ist das ganz einfach: fahr beim Prüfer vor, laß die Vollabnahme machen, dann gibt´s ´ne Bescheinigung/Prüfbericht, mit dem dann auf die Zulassungsstelle gehen, dort neue Fahrzeugpapiere beantragen + ausstellen lassen, dann Kennzeichen beantragen, dieses machen lassen und fertig. Natürlich nicht vergessen, vorher die Versicherung zu kontaktieren und eine "vorläufige Deckungszusage" ausstellen zu lassen. Ohne Versicherung -> kein Kennzeichen = nicht fahren dürfen!
Und weil wir gerade beim Kennzeichen sind: laß Dir nicht so ein "Kuchenblech" verpassen! Auch nicht mit dem beamtenhaften Hinweis, daß da neue gesetzliche Regelungen bestehen. Im DEKRA-Komputer ist da so ein "Präzedenzfall" hinterlegt (war wohl ich...

), daß die Kennzeichengröße
maximal .... betragen darf. Und wenn das Dir Dein DEKRA-Mensch in den Prüfbericht einträgt, dann ist das Gesetz, auch wenn die Zulassungsbeamten das gerne anders sehen. Hat mich damals einige Nerven und fast ´ne Stunde Zeit gekostet. Einfach höflich, aber beharrlich bleiben/sein!
Meine Empfehlung: geh mal vorab zum DEKRA-Prüfer (Autohaus/Motorradhändler etc.), sprich mit ihm was wann wie zu beachten ist. Das hilft meistens ungemein. Und wenn dann Deine BK dahergerollt kommt, gehen oftmals sowieso "die Augen über"...

Und die vorgeschriebene kleine Probefahrt durch den Prüfer muß die alte Lady eben über sich ergehen lassen (Du auch)

Danach hast Du sie ja wieder ganz für Dich alleine.
Viel Glück/Erfolg
Gruß
AR-15