Tagfahrlicht
Moderator: Ulrich
Tagfahrlicht
Guten Abend BK Freunde
Wie Ihr alle wisst ist Motorradfahren nicht ungefährlich.Mal sind wir von einem Auto verdeckt,auch
haben wir eine schmale Silhouette und werden übersehen.Deshalb müssen wir nach StvO mit Licht
fahren.Die Biluxbirne braucht 35 W,die Zündung 15W, Tachob.3W,Rückl.3W.Die Lima aber nur 45W.
Mit Standlicht fahren bringt mit dem 1,5 W Birnchen nichts,besser gesehen wird man damit nicht.
Nun hatte unser BK Freund Edmund die Idee, bei Standlicht/Zündung mit LED zu fahren.
Die LED werden ringförmig nur in die Fassung der Biluxbirne eingesetzt und brennen als Standlicht.
Es ist nun in Stellung Standlicht(LED)/Zündung ein helles weisses auffälliges Licht mit ges. 2Watt.
Es muss dabei weder am Zündschloss,Reflektor,noch sonstwo was verändert werden.
Die Stellung Fahrlicht mit Biluxbirne bleibt auch unverändert.(Fahrt bei Nacht). Mit diesem
Tagfahrlicht werden mit Zündung und Tacho und Rückl.nicht mal 25W gebraucht.Lima45W)
Gekauft habe ich 10 Hochleistungs LED,Treibermodul und Kfz Relais bei Conrad 52EU.
ERDACHT,BERECHNET und ERPROBT von unserem Mitglied EDMUND
Es grüsst Euch Stefan
Wie Ihr alle wisst ist Motorradfahren nicht ungefährlich.Mal sind wir von einem Auto verdeckt,auch
haben wir eine schmale Silhouette und werden übersehen.Deshalb müssen wir nach StvO mit Licht
fahren.Die Biluxbirne braucht 35 W,die Zündung 15W, Tachob.3W,Rückl.3W.Die Lima aber nur 45W.
Mit Standlicht fahren bringt mit dem 1,5 W Birnchen nichts,besser gesehen wird man damit nicht.
Nun hatte unser BK Freund Edmund die Idee, bei Standlicht/Zündung mit LED zu fahren.
Die LED werden ringförmig nur in die Fassung der Biluxbirne eingesetzt und brennen als Standlicht.
Es ist nun in Stellung Standlicht(LED)/Zündung ein helles weisses auffälliges Licht mit ges. 2Watt.
Es muss dabei weder am Zündschloss,Reflektor,noch sonstwo was verändert werden.
Die Stellung Fahrlicht mit Biluxbirne bleibt auch unverändert.(Fahrt bei Nacht). Mit diesem
Tagfahrlicht werden mit Zündung und Tacho und Rückl.nicht mal 25W gebraucht.Lima45W)
Gekauft habe ich 10 Hochleistungs LED,Treibermodul und Kfz Relais bei Conrad 52EU.
ERDACHT,BERECHNET und ERPROBT von unserem Mitglied EDMUND
Es grüsst Euch Stefan
- derwolf1303
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- Wohnort: Werder (Havel)
Re: Tagfahrlicht
Hallo Stefan, hallo BK-Freunde,
die Idee, Strom zu sparen um die Lichtamschine nicht dauernd stark zu belasten, finde ich super.
Es bleibt jedoch zu beachten, dass dieser Umbau eine Veränderung im Sinne der StVZO darstellt. Durch die Änderung erlischt die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Macht im Fahrbetrieb erstmal nichts aus, aber zur HU führt es zu erheblichen Mängeln und viel schlimmer, im Versicherungsfall kann die Zahlungspflicht der Versicherung erlöschen. Beispiel: Ihr seid unverschuldet in einen Unfall verwickelt und der Verursacher sagt aus, er habe euch nicht gesehen. Dann kann es dazu kommen, dass ein Sachverständiger das Motorrad untersucht und feststellt, dass die Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig war, den Verursacher und seine Versicherung freut es...
Ich möchte jetzt nicht mit dem erhobenen Zeigefinger wedeln, aber die rechtliche Seite bedenkt mancher bei Umbauten nicht. Was jeder daraus macht ist ja letztlich seine Sache.
Ich für meinen Teil finde Leuchtdioden am Oldtimer, gerade an exponierter Stelle wie im Scheinwerfer sehr unpassend.
Es gibt ja inzwischen auch andere Möglichkeiten um mit dem Strom zu haushalten, wie TS-Lima, die Elektronikzündung von Edmund und von ddomes oder auch VAPE...
Gruß Wolfram
die Idee, Strom zu sparen um die Lichtamschine nicht dauernd stark zu belasten, finde ich super.
Es bleibt jedoch zu beachten, dass dieser Umbau eine Veränderung im Sinne der StVZO darstellt. Durch die Änderung erlischt die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Macht im Fahrbetrieb erstmal nichts aus, aber zur HU führt es zu erheblichen Mängeln und viel schlimmer, im Versicherungsfall kann die Zahlungspflicht der Versicherung erlöschen. Beispiel: Ihr seid unverschuldet in einen Unfall verwickelt und der Verursacher sagt aus, er habe euch nicht gesehen. Dann kann es dazu kommen, dass ein Sachverständiger das Motorrad untersucht und feststellt, dass die Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig war, den Verursacher und seine Versicherung freut es...
Ich möchte jetzt nicht mit dem erhobenen Zeigefinger wedeln, aber die rechtliche Seite bedenkt mancher bei Umbauten nicht. Was jeder daraus macht ist ja letztlich seine Sache.
Ich für meinen Teil finde Leuchtdioden am Oldtimer, gerade an exponierter Stelle wie im Scheinwerfer sehr unpassend.
Es gibt ja inzwischen auch andere Möglichkeiten um mit dem Strom zu haushalten, wie TS-Lima, die Elektronikzündung von Edmund und von ddomes oder auch VAPE...
Gruß Wolfram
Re: Tagfahrlicht
Finde ich generell nicht schlecht. Wenn man Tagfahrlicht mit Zulassung nimmt sowie die gesetzlichen Bestimmungen beachtet und das einbaut, dann sollte das in Ordnung sein. (PS: ich habe mich inzwischen mit der ES LM und der Elektronik von Ddomes beholfen).
Liebe Grüße
Marie
Liebe Grüße
Marie
Wer Rechtschreibfehler findet, der kann sie behalten .
Die mit der BK 350 erzielbaren hohen Durchschnittsgeschwindigkeiten sind zum großen Teil durch ihre guten Bremsen begründet.
Die mit der BK 350 erzielbaren hohen Durchschnittsgeschwindigkeiten sind zum großen Teil durch ihre guten Bremsen begründet.
- bujatronic
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Re: Tagfahrlicht
Ich glaube, daß für Oldtimer (also rotes Kennzeichen) die Bauartgenehmigung einzelner Teile keine Rolle mehr spielt. Und wenn sich die Sicherheit erhöht, ist m.E. sowieso alles erlaubt, egal, ob dem Bürokratenstaat das nun ins Konzept paßt oder nicht...
Ich mchte noch darauf hinweisen, daß ja die Nennleistung der einzelnen Verbraucher auch nur für Nennspannung (6V) gilt, da aber im Betrieb die Bordnetzspannung bei ca. 7V liegt, ist die tatsächliche Leistungsaufnehm höher. Für dauerndes Tagfahrlicht mit Glühlampe muß mindestens die 60/90W-Lichtmaschine (und hier trifft der Namen weitestgehend zu) eingebaut sein.
Ich mchte noch darauf hinweisen, daß ja die Nennleistung der einzelnen Verbraucher auch nur für Nennspannung (6V) gilt, da aber im Betrieb die Bordnetzspannung bei ca. 7V liegt, ist die tatsächliche Leistungsaufnehm höher. Für dauerndes Tagfahrlicht mit Glühlampe muß mindestens die 60/90W-Lichtmaschine (und hier trifft der Namen weitestgehend zu) eingebaut sein.
"Vergessen Sie auch nicht, daß jedes Kraftfahrzeug wertvolles Volksvermögen darstellt, das möglichst lange zu erhalten nicht nur einen persönlichen Vorteil bringt, sondern auch eine nationale Pflicht ist!"
Obering. Siegfried Rauch
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- derwolf1303
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Re: Tagfahrlicht
Auch beim 07er Oldtimer-Kennzeichen muss das Fahrzeug vorschriftsmäßig im Sinne der StVZO sein, nur das hier der Halter verantwortlich ist. Und was die Sicherheit erhöht oder nicht liegt doch leider meist nicht in der Logik sondern oft in der Hand des am besten besten bezahlten Anwalts...
Gruß Wolfram
Eine vorschriftsmäßige Tagfahrleuchte würde ich mir nicht anbauen, wie soll denn das Aussehen??
Gruß Wolfram
Eine vorschriftsmäßige Tagfahrleuchte würde ich mir nicht anbauen, wie soll denn das Aussehen??
Zuletzt geändert von derwolf1303 am 21. Jan 2016, 07:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Tagfahrlicht
Ich kann hier Wolfram nur zustimmen. Tagfahrleuchten benötigen ein E-Prüfzeichen. Ohne erlischt die BE. Als Lektüre empfehle ich folgenden Link:
http://www.tagfahrlicht-store.de/Tagfah ... :_:30.html
oder
http://www.tuev-nord.de/de/service-info ... 104208.htm
Gruß Jens
http://www.tagfahrlicht-store.de/Tagfah ... :_:30.html
oder
http://www.tuev-nord.de/de/service-info ... 104208.htm
Gruß Jens
- bujatronic
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Re: Tagfahrlicht
Es handelt sich hier ja nicht um eine Tagfahrleuchte im Sinne der StVO, sondern um eine zusätzliche Lichtquelle im Scheinwerfer, der ja baujahrbedingt keine ECE-Zulassung hat...
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Obering. Siegfried Rauch
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Re: Tagfahrlicht
Wenn es sich um keine Tagfahrleuchte handelt, musst du aber mit Abblendlicht fahren. Handelt es sich doch um eine, braucht die eine BAG. Das kannst drehen und wenden wie du willst.
Gruß Carsten
Gruß Carsten
- bujatronic
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Re: Tagfahrlicht
Meiner Meinung nach gilt die Pflicht, mit Abblendlicht zu fahren, nicht für Motorräder mit Bj. vor 1988, denn da erst wurde das in die StVO (West) eingefügt. Wann das in der DDR kam, weiß ich nicht mehr so genau, ich glaube, es war früher. Und da galt eine Ausnahmeregel für Motorräder mit 6V-Anlage. Insofern besteht also Bestandschutz.
Natürlich ist es eine Frage der Sicherheit, trotzdem mit Licht zu fahren (ich mache es z.B. grundsätzlich, habe allerdings auch einen 60W-Generator), man kann aber von einem Oldtimer nicht Dinge verlangen, wozu der technisch nicht in der Lage ist. Und mit 45W-Generator ist dauerndes Abblendlicht nun mal nicht möglich. Die StVZO §50 Absatz 6a verlangt das ja auch nur, "wenn eine ausreichende elektrische Energieversorgung der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen nur bei Verwendung von Scheinwerfern für Dauerabblendlicht ... sichergestellt ist." Gilt allerdings nur für Mofas und Kleinkrafträder, wäre aber logischerweise auch für andere Fahrzeuge mit schwacher E-Anlage anzuwenden (ich weiß, das im bundesdeutschen Rechtsraum nicht zwingend Logik erwartet werden kann...)
In meinem Opel Bj. 1935 kann ich z.B. keinen Sicherheitsgurt anlegen, obwohl das auch "Pflicht" ist...
Natürlich ist es eine Frage der Sicherheit, trotzdem mit Licht zu fahren (ich mache es z.B. grundsätzlich, habe allerdings auch einen 60W-Generator), man kann aber von einem Oldtimer nicht Dinge verlangen, wozu der technisch nicht in der Lage ist. Und mit 45W-Generator ist dauerndes Abblendlicht nun mal nicht möglich. Die StVZO §50 Absatz 6a verlangt das ja auch nur, "wenn eine ausreichende elektrische Energieversorgung der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen nur bei Verwendung von Scheinwerfern für Dauerabblendlicht ... sichergestellt ist." Gilt allerdings nur für Mofas und Kleinkrafträder, wäre aber logischerweise auch für andere Fahrzeuge mit schwacher E-Anlage anzuwenden (ich weiß, das im bundesdeutschen Rechtsraum nicht zwingend Logik erwartet werden kann...)
In meinem Opel Bj. 1935 kann ich z.B. keinen Sicherheitsgurt anlegen, obwohl das auch "Pflicht" ist...
"Vergessen Sie auch nicht, daß jedes Kraftfahrzeug wertvolles Volksvermögen darstellt, das möglichst lange zu erhalten nicht nur einen persönlichen Vorteil bringt, sondern auch eine nationale Pflicht ist!"
Obering. Siegfried Rauch
Obering. Siegfried Rauch
Re: Tagfahrlicht
Die Lichtpflicht gilt für alle Baujahre. In der DDR ab 01.07.1987. Eine Ausnahme für 6V ist mir neu. Darüberhinaus gibts keinen "Bestandsschutz" im Bereich der StVO, mal abgesehen von einigen Übergangsfegeln die es aber seit 20 Jahren auch nicht mehr gibt. Der § 50 StVZO hat was mit der Ausführung und Anzahl der Scheinwerfer zu tun, aber nichts mit der Lichtpflicht. Sicherheitsgurte sind doch ein ganz anderes Thema.
Re: Tagfahrlicht
Zuletzt geändert von edmund am 2. Feb 2017, 11:25, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Tagfahrlicht
Guten Tag BK Fahrer,
ich habe mit keinem Wort geschrieben, eine Tagfahrleuchte angebaut zu haben.Ich muss als Oldtimer
auch nicht mit einer Tagfahrbeleuchtung fahren.Es nutzt mir aber nichts umgefahren zu werden,wenn man mich übersieht.
Der ganze Grund ist gesehen zu werden!!!!!! und nur als Tagfahrlicht!!!!!
Es ist wie ich oben geschrieben habe,Standlicht mit LED-Unterstützung, so hell, dass ich im Straßenverkehr nicht übersehen werde.Ich fahre recht viel.Seit 2011 zu jeden Forumtreffen auf Achse
mit der Technik von 1956.
Es muß auch keiner so etwas bauen, wem`s nicht gefällt, läßt es.
Der Einwand das helle Licht passt schlecht zur BK, diese Meinung teile ich.
Stefan
ich habe mit keinem Wort geschrieben, eine Tagfahrleuchte angebaut zu haben.Ich muss als Oldtimer
auch nicht mit einer Tagfahrbeleuchtung fahren.Es nutzt mir aber nichts umgefahren zu werden,wenn man mich übersieht.
Der ganze Grund ist gesehen zu werden!!!!!! und nur als Tagfahrlicht!!!!!
Es ist wie ich oben geschrieben habe,Standlicht mit LED-Unterstützung, so hell, dass ich im Straßenverkehr nicht übersehen werde.Ich fahre recht viel.Seit 2011 zu jeden Forumtreffen auf Achse
mit der Technik von 1956.
Es muß auch keiner so etwas bauen, wem`s nicht gefällt, läßt es.
Der Einwand das helle Licht passt schlecht zur BK, diese Meinung teile ich.
Stefan
- bujatronic
- Beiträge: 2349
- Registriert: 24. Okt 2010, 14:10
- Wohnort: Königswalde
Re: Tagfahrlicht
@ cosca: Natürlich gibt es Bestandsschutz, Simson-Roller dürfen z.B. immer noch 60km/h fahren, weil das in der DDR so geregelt war. Danke für die Nennung des genauen Termins, ich kann das ja mal raussuchen, habe ja noch die alten Unterlagen...
"Vergessen Sie auch nicht, daß jedes Kraftfahrzeug wertvolles Volksvermögen darstellt, das möglichst lange zu erhalten nicht nur einen persönlichen Vorteil bringt, sondern auch eine nationale Pflicht ist!"
Obering. Siegfried Rauch
Obering. Siegfried Rauch
Re: Tagfahrlicht
@bujatronic: Du würfelst hier 2 (oder noch mehr) Sachen durcheinander.
Die Lichtpflicht ist im Bereich der StVO geregelt. Diese Regelung gab es identisch in beiden Teilen. Deshalb gibt hier einfach keine Sonderregelung im Einigungsvertrag. Wozu auch.
Die von anderen von dir angeführten Sachen, Nachrüstpflicht für Gurte oder weitere Einstufung der Simson als KKR -trotz Vmax>50km/h- gehören in den Bereich StVZO. Und da gibt es eben Ausnahmeregelungen. So müssen Gurte erst ab Baujahr 1970 (glaube ich) nachgerüstet werden, mit der Folge, das man keinen anlegen KANN wenn keiner vorhanden ist. Die Geschichte mit den Moppeds ist im Einigungsvertrag geregelt. Sie werden weiterhin als KKR betrachtet (wenn erstmals bis 28.02.1992 "in Verkehr gebracht"), obwohl sie ja eigentlich LKR im Sinne der geltenden (bundesdeutschen) Vorschriften sind.
Aber genug der Theorie. Ich halte die Geschichte auch für eine gute Idee. Aber es muss erlaubt sein auf die möglichen Folgen hinzuweisen. Man sollte sich nicht selber etwas schönreden. Entscheiden muss das schließlich jeder selber.
Gruß Carsten
Die Lichtpflicht ist im Bereich der StVO geregelt. Diese Regelung gab es identisch in beiden Teilen. Deshalb gibt hier einfach keine Sonderregelung im Einigungsvertrag. Wozu auch.
Die von anderen von dir angeführten Sachen, Nachrüstpflicht für Gurte oder weitere Einstufung der Simson als KKR -trotz Vmax>50km/h- gehören in den Bereich StVZO. Und da gibt es eben Ausnahmeregelungen. So müssen Gurte erst ab Baujahr 1970 (glaube ich) nachgerüstet werden, mit der Folge, das man keinen anlegen KANN wenn keiner vorhanden ist. Die Geschichte mit den Moppeds ist im Einigungsvertrag geregelt. Sie werden weiterhin als KKR betrachtet (wenn erstmals bis 28.02.1992 "in Verkehr gebracht"), obwohl sie ja eigentlich LKR im Sinne der geltenden (bundesdeutschen) Vorschriften sind.
Aber genug der Theorie. Ich halte die Geschichte auch für eine gute Idee. Aber es muss erlaubt sein auf die möglichen Folgen hinzuweisen. Man sollte sich nicht selber etwas schönreden. Entscheiden muss das schließlich jeder selber.
Gruß Carsten
- derwolf1303
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Re: Tagfahrlicht
Bestandsschutz gibt es aber nur im Sinne der StVZO nicht bei der StVO. Die StVO gilt immer in der jeweils gültigen Fassung.
Zu dem Einwand des sehr hellen Lichtes möchte ich noch was schreiben. Unabhängig von der Frage der Zulässigkeit ist eine Tagfahrleuchte dazu gebaut den Gegenüber ein wenig zu blenden um die Aufmerksamkeit zu erhöhen. Aus diesem Grunde gibt es für Tagfahrleuchten auch keine Vorschriften in Bezug auf die Einstellung der Höhe und sie leichten deutlich heller als Standlicht, aber es ist eben zwingend erforderlich, dass sie bei Abblendlicht automatisch aus gehen.
Gruß Wolfram
P.S. Im Übrigen möchte ich keine willkürlichen Szenarien schwarz an die Wand malen, sondern einfach nur die rechtliche Seite ein wenig beleuchten.
Zu dem Einwand des sehr hellen Lichtes möchte ich noch was schreiben. Unabhängig von der Frage der Zulässigkeit ist eine Tagfahrleuchte dazu gebaut den Gegenüber ein wenig zu blenden um die Aufmerksamkeit zu erhöhen. Aus diesem Grunde gibt es für Tagfahrleuchten auch keine Vorschriften in Bezug auf die Einstellung der Höhe und sie leichten deutlich heller als Standlicht, aber es ist eben zwingend erforderlich, dass sie bei Abblendlicht automatisch aus gehen.
Gruß Wolfram
P.S. Im Übrigen möchte ich keine willkürlichen Szenarien schwarz an die Wand malen, sondern einfach nur die rechtliche Seite ein wenig beleuchten.
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