Zulassung

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oldisegler
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#31 Beitrag von oldisegler » 12. Okt 2006, 22:47

Hallo an alle !
Das kleine Nummernschild entscheidet letztendlich nur die Zulassungsstelle nach Bj.,wobei ein Eintrag des Prüfers, das für ein größeres NS kein Platz vorhanden ist hilfreich sein kann.Die Beiwagenoption habe ich in Zulassungsbescheinigung Teil 1 wie das seit diesem Jahr heißt unter 22 wie folgt eintragen lassen:wenn mit Beiwagen dann G 230 ;F 455 U.S.1:3. Soweit so gut, aber was sagt ihr dazu? Um meinen alten KFZ- Brief wieder mitnehmen zu dürfen habe ich 20.- kleine €erchen bei der Zulassungstelle abgeben dürfen!!!!!! :( :( Gruß Oldisegler

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kutt
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#32 Beitrag von kutt » 12. Okt 2006, 23:41

wow --- 20 euro das du das ding wieder mitnehmen darfst ?

die ham ja ne macke .. oder haben die alten papiere einen hohen platinanteil, daß die das nicht so gern rausgeben...

das hab ich nocht nicht gehört ... evtl hast du da was für die kaffeekasse bezahlt

ich komm ja jeden abend bei meinem tüv man vorbei .. den muß ich mal fragen ob das wirklich so rechtens ist ...

wie sehr haben die denn zerschnitten?

ich kenne bis jetzt:

-quer durchgeschnitten
-vom einband quer bis zum rand (mitte) - da fehlt dann 1/3 jeder seite
-unten ne kleine eche
-stempel "ungültig'

wobei mir #3 oder #4 am besten gefallen würde, wenn der stempel nix informatives verdeckt oder die ecke sehr sehr klein ist :D

Sport-Lu
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#33 Beitrag von Sport-Lu » 13. Okt 2006, 10:01

Hallo!

20€ bezahlen für DEINEN Kfz-Brief!!!!!!!!! :twisted:
Das ist echt der Gipfel,aber teilweise übliche Praxis.
Eigentlich rechtswidrig.

Gruss Jörn!

AR-15
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#34 Beitrag von AR-15 » 13. Okt 2006, 20:33

...bei mir gingen links oben die "Zipfel" (Ecken, ca. 3 cm) weg, + in dem anderen Schein zusätzlich noch ein paar "Ungültig"-Stempel... Kann man mit leben, zumal ohne jegliche "Aufwandsgebühr"....

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oldisegler
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#35 Beitrag von oldisegler » 17. Okt 2006, 09:58

Hallo!
Also unten rechts die Ecken abgeschnitten ca 1,5 cm und in mehrere Seiten ungültig gestempelt. Ist doch dafür wirklich ein guter Preis ,oder????Gruß an alle Oldisegler

Breiter Bursche
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Kennzeichengröße und Briefentwertung

#36 Beitrag von Breiter Bursche » 18. Okt 2006, 09:23

Hier noch ein paar Hinweise die ich in meinen Unterlagen gefunden habe:

Kleines Kennzeichen für große Motorräder: (> 125 cc)
Wer das kleine, stilechte Kleinkraftradkennzeichen (160 x 240 mm) an seinem Motorrad befestigen möchte, muss 2 Regeln kennen. Erstens: das Motorrad muss vor dem 1.Juli 1958 erstmals in Betrieb genommen worden sein. Und zweitens muss das Original-Rücklicht montiert sein (oder eines, das der Prüfer als ein solches identifiziert), welches i.d.R. nicht für eine hinreichende Beleuchtung des großen Kuchenblechs (min. 240 x 240 mm) ausgelegt ist. Der Satz, den der Prüfer in den Prüfbericht einträgt und der dann später im KFZ-Brief und -Schein vermerkt ist, muss lauten:
Kennzeichen gemäss Paragr. 72 STVZO nach Muster A der Anlage V zur STVZO (Kleinkradschild)

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen

(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite...
... Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein.


Und noch einen zum Fahrzeugbrief

Wenn Ihr den alten Brief noch habt, dieser aber ungültig ist, möchte man den doch auch gern behalten (besonders alte Originale), oder? Beim TÜV ist das alles kein Problem, aber einige Straßenverkehrsämter ziehen diesen auch gern zur Vernichtung ein. Drängt darauf, dass das Dokument durch Abschneiden einer Ecke ungültig gemacht wird und zurückgegeben wird, dies ist sehr wohl noch zulässig und gängige Praxis. Falls Sie Ihrer Behörde nicht trauen, würde ich vorher mal ganz höflich telefonisch nachfragen.

MfG

BB

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kutt
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#37 Beitrag von kutt » 18. Okt 2006, 10:09

grumel ..

da werd ich noch viel spaß haben mit meiner es bj61 :(

evtl werd luft hinten runterlassen oder erst mal kürzere federn in die stoßdämpfer bauen, daß hinten nicht mehr so viel platz ist :D :D :D

Oldie

#38 Beitrag von Oldie » 18. Okt 2006, 10:46

Die Gesetzeslage ist genau wie BB geschrieben hat. Grundvorraussetzung, dass eín kleines Schild bewilligt werden kann, ist die Eintragung des TÜV-Prüfers in den Bericht bei der Vollabnahme.
Als Argumentation kann man 3 Punkte anführen:

1. Bj. vor 1.7.58
2. originales Rücklicht und damit mangelnde Ausleuchtung des großen Schildes
3. Unterkante Schild muß höher sein als 300mm.

Das heißt aber noch lange nicht, dass das Amt dieses auch bewilligt. Das hängt vom Gutwill des jeweiligen Beamten ab. So selbst erlebt (s. 1. Seite). Man sollte sich da nicht abwimmeln lassen und nötigenfalls auf die Gesetze verweisen. Im schlimmsten Falle muß das Bike noch mal bei einem Gutachter vom Amt vorgeführt werden. Kostet natürlich extra.
Oldie

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#39 Beitrag von storchi » 26. Okt 2006, 20:00

Hallo allerseits,

so nun habe ich es geschaft meine gute ist höchstamtlich für den Straßenverkehr auch im Land des "Klassenfeindes" befähigt, und das mit kleinem Kennzeichen :D

Aber der Reihe nach:

Erst mal vielen Dank an alle die geholfen haben, insbesondere Ingolf der mir mit seiner Kopie seines Gutachtens den Weg geebnet hat (das Bier ist Dir gewiss.. :lol: ).

Also mein DEKRA Prüfer war ja anfänglich (allerdings nur am Telefon) eher skeptisch wegen dem kleinen Nr. Schild als er dann aber da war, war der Mund erst mal nicht zuzubekommen (so'ne schöne Maschine, hab ich ja lange nicht mehr gehabt.. usw).

Mit Hilfe der Kopie von Ingolf konnte ich Ihn überzeugen, mir in die Empfehlungen zum gutachten eine max. Kennzeichengröße von 130X265mm einzutragen (wegen Platzmangel ist bei der BK auch wirklich so das Nr. schild würde sonst über das Schutzblech hinausragen :x ekelhaft).
Die 3.50'er Reifen waren übrigens keinerlei Problem.

Dann die Zulassungsstelle, auf meine Frage was ich denn für Nr.Schilder bekomme "Natürlich das Normale Große.." Ich nach kurzen Luft holen: " das kann doch nicht sein, so ein altes Motorrad und außerdem sehen Sie sich mal bitte die Empfehlungen des Gutachtens an.." Dann die Frage " wie alt ist den das Motorrad eigentlich??" Ich: "48 Jahre". Daraufhin kam ein kurzes "OK" und das war's. :P

Dann hab ich natürlich Oberwasser bekommen und wollte noch die Kombination WE-BK.. ergaunern, war aber leider nix mehr da, WE-MZ auch nicht, naja wenn Ihr dann mal WE-ZM 2 (Zschopauer Motorradwerk :oops: ) seht, das bin ich.

So jetzt zu den Preisen :shock:

Unbedenklichkeit KBA: 15,- EUR
DEKRA: 60,- EUR
Zulassung: 65,- EUR (und das für einen superhässlichen EU KFZ Brief man man man)
Kennzeichen: 15,- EUR

Wir ham's ja, aber die Freude hat gesiegt.

Also nochmals Danke an alle ich hoffe man sieht sich mal auf Treffen oder auf der Landstraße :D, nur schade dass jetzt der Winter vor der Tür steht.
mit 2Takt- Grüßen aus Weimar

Storchi

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#40 Beitrag von storchi » 26. Okt 2006, 20:01

P.S: hatte ich noch vergessen, meine BK ist Bj. 59, hat dem Zulssungsmenschen nicht gejuckt :D
mit 2Takt- Grüßen aus Weimar

Storchi

Sport-Lu
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#41 Beitrag von Sport-Lu » 27. Okt 2006, 09:39

Hallo !

Na Herzlichen Glückwunsch und immer gute Fahrt!! :D
Jetzt must du dich aber beeilen um noch ein paar schöne Tage vor dem Winter zu erwischen.

Grüsse! :D

AR-15
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#42 Beitrag von AR-15 » 27. Okt 2006, 22:16

Hallo "Storchi",
:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: !! Hat doch geklappt ! Und nun nimm Deine "Kleine" und ab auf die Piste ! Das WE soll schön werden und danach hat man vieeeeel Zeit, sie wieder sauber zu machen (falls es bei der Tour regnen sollte, so wie die "Wetterfrösche" vorhergesagt haben).
Allzeit gute und unfallfreie Fahrt für die nächsten 100.000km
Gruß
AR-15

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urs
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#43 Beitrag von urs » 21. Mär 2007, 12:20

Also habe gerade telefonisch mit demFinanzamt gesprochen.Würde i mmer ein Historisches Kennzeichen nehmen da die steuern dafür 46,00 Euro betragen.Bei normaler Anmeldung wühren aber27,50pro angefangene 100cb fällig.Also über 100,00Euro!!! Mit der zulassungsstelle habe ich auch gesprochen es währe überhaupt kein problem ein kleines kennzeichen für das Krad zu bekommen wenn die erstzulassung vor dem 1.7 1958l iegt.Also meine behörde weiß besscheid!!!!Immer nachfragen bei den Ämtern und nicht abwimmeln lassen .VielGlück an alle bei der zulassung der alten Lady!!!!!!!GrußUrs
Wer nicht selber schraubt ,hat zu viel Geld in der Tasche.

Oldie

#44 Beitrag von Oldie » 21. Mär 2007, 13:47

Hallo Urs,
wo haste diese Zahl her? Ich zahle für meine AWO um 18,- Eur und für BK so um 26 Euro Steuern bei Zulassung ganzjährig. Bei Saisonkennzeichen verringert sich das anteilmäßig. Oldtimerzulassung lohnt sich nicht für unsere Motorräder, da Steuern und Versicherung mit Saisonkennzeichen immer billiger ist.
"Immer nachfragen bei den Ämtern" schön und gut, wenn sich die Damen und Herren Beamten mit ihren eigenen Gestzen auskennen würden. Ich habe da schon einiges erlebt, gerade im Hinblick auf kleines Kennzeichen.

Hier Zitat aus dem Gesetz

KFZ-Steuer Motorrad

Zulassungspflichtige Motorräder werden nach geltendem Recht jährlich mit 1,84 EUR je angefangene 25 ccm Hubraum besteuert. Eine Steuerbemessung nach dem Emissionsverhalten - wie für Pkw und für Lkw über 3,5 t Gesamtgewicht - gilt derzeit nicht. Dieser Steuersatz gilt seit 1955 unverändert. Zu entrichten ist die Steuer im Voraus. Bei Zuteilung von Saisonkennzeichen, deren Betriebszeitraum jeweils auf einen nach vollen Monaten bemessenen zusammenhängenden Zeitraum eines jeden Jahres befristet ist, wird die Steuer tageweise berechnet.

Soviel zur Kompetenz unserer Finanzbeamten. Am besten alle Gesetze aufschreiben und im Bedarfsfalle den Kollegen um die Ohren hauen.

Oldie

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#45 Beitrag von urs » 21. Mär 2007, 14:10

Das mit den Steuern hat die Dame mir vom Finanzamt verbindlich gesagt.sie sagte das unter meiner steuernummer im Fahrzeugschein 00 der Betrag pro angefangene 100cb 25,36 euro(also 4x) beträgt.jedoch beim Historischen Kennzeichen nur pauschal 47,00 euro Steuer.Bei historischen Autos allerdings 191,73EuroA lerdings melde ich das Krad durchgehend das Ganze Jahr an.Es würde auch nur für die Fahrzeuge gelten die älter als30Jahre währen.Was soll ich nun glauben???Das hat sie mir zugsendet.Siehe die Spalte über Oldtimer!! ist das von Bundesland zu Bundeslan verschieden kann ich mir nicht vorstellen.

Emissionsbezogene
Schlüsselnummer Geltungsdauer Steuersatz je angefangene
100 cm3 Hubraum

Ottomotor
Dieselmotor

30, 31, 32, 33, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 72, 73, 74, 75
ab 01.01.2004
6,75 €
15,44 €

25, 26, 27, 35, 49, 50, 51, 52, 71
ab 01.01.2004
7,36 €
16,05 €

01,02,03,1,2,3 043 , 093, 11, 12, 13, 14, 16, 18, 21, 22, 28, 29, 34, 77
ab 01.01.2005
15,13 €
27,35 €

103, 153, 17, 19, 20, 23, 24
ab 01.01.2005
21,07 €
33,29 €

03, 04, 054, 09
ab 01.01.2005
25,36 €
37,58 €

00, 05, 06, 07, 08, 10, 15, 88
ab 01.01.2001
25,36 €Benzin
37,58 €Diesel

98 (Oldtimer)

Pauschal 191,73 €





1) Bei einem Hubraum von mehr als 2 000 cm3 gilt die Schlüsselnummer uneingeschränkt als Nachweis, sofern diese vor dem 26.Juli 1995 zugewiesen wurde.



2) Bei einem Hubraum von 1 400 bis 2 000 cm3 muss zusätzlich durch eine Herstellerbescheinigung nachgewiesen sein, dass eine im Anhang zu § 40 c Abs. 1 Bundesemissionsschutzgesetz (BImSchG) unter Nummer 2.2.1 (Anlage XXIII StVZO), Nr. 2.2.2 (Anhang III Richtlinie 70/110/EWG) oder Nr. 2.2.4 (Richtlinie 91/441/EWG) genannten Anforderungen erfüllt ist.



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