Meine Erfahrung ist, dass man zu allem nur den richtigen TÜV-Prüfer braucht. Wenn ein Prüfer wirklich will, dass ein 40 Jahre altes Fahrzeug durchfällt, bekommt er das meist auch hin.
Freut er sich aber mit dem Besitzer über einen schönen Oldie wird über solche "Kleinigkeiten" kein Wort verloren. Vor allem, wenn es original ist.
Ich habe jetzt einen TÜV-Prüfer, dem war es ein persönliches Anliegen, die NSU eines Bekannten zur normalen Zulassung zu verhelfen. Was auch gelang. Nun fährt das älteste zugelassene Motorrad Thüringens mit Karbidlampe und Rückstrahler (Reflektor) ohne Einschränkung umher... Bj. ca.1924

... und seitdem in 1. Hand (Familie).
Wie es preussisch richtig im Gesetz steht, weiß ich nicht.
Aber gerade an der Originalität ist ja auch die Zulassung für kleine Nummernschilder begründet: Wird ein großes Kuchenblech vom originalen Licht nicht genügend ausgeleuchtet weicht nicht etwa das Licht, sondern das Nummernschild.
Aber ist für die eigene Sicherheit ein funktionierendes Stoplicht nicht ganz gut ?... ausserdem ist das Rücklicht dann auch "größer" (siehe jüngere BKs).
ciao
Sebastian