Zulassung

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MZ-BK-Junkie
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#16 Beitrag von MZ-BK-Junkie » 3. Okt 2006, 12:34

DS hat geschrieben:Hallo,

mein Prüfer wollte gern, dass ich ohne Bremslicht keine Zulassung bekomme, "Das muß drann" hieß es zunächst.
Gruß
Wirklich traurig, aber selbst erlebt...

Dabei ist es so, daß ein Bremslicht erst ab Zulassungsdatum 1.1.1988 zwingend vorgeschrieben ist!

Nur wissen die Brüder das nicht :evil:

Allen, die sich nicht gerne verarschen lassen wollen, würde ich das hier empfehlen :arrow: Das TÜV-Buch Motorrad von Frank-Albert Illig

TÜV-Verlag GmbH (den gibts wirklich!) 2004 , 130 Seiten

ISBN 3-8249-0809-3 für 12,80€.

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kutt
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#17 Beitrag von kutt » 3. Okt 2006, 14:10

haha ..

ein kumpel mußte mal vor den augen der polizei das rücklicht seines KR 50 zelegen, weil die dem nicht glauben wollten das dieses fahrzeug keins hat :)

Oldie

#18 Beitrag von Oldie » 3. Okt 2006, 16:23

Hallo Leute,
es ist schon richtig, dass das Bremslicht nicht unbedingt notwendig ist. Es gilt der Ausstattungsstandard des Auslieferungszustandes... aber ... den wenigsten ist bekannt, dass man, wenn man so rumfährt nach StVo das Bremsmanöver mit erhobenem Arm anzeigen muß. Genau wie abbiegen mit seitlich ausgestreckten Arm. Aus Sicherheitsgründen habe ich da ein Zugeständnis an Nichtoriginalität gemacht und Bremslicht montiert. Ich bin auch hart am überlegen, ob ich mir ein paar Ochsenaugen anschraube. Da ich oft im Stadtverkehr fahre fehlt da manchmal ein Arm beim Bremsen, Kuppeln und Winken. Wenn ich mir dann noch vorstelle zusätzlich den Arm beim Bremsen nach oben.... wie haben die früher das nur gemacht?
Gruß Oldie

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#19 Beitrag von kutt » 3. Okt 2006, 16:52

naja ..

der hinter dir an der ampel hat angehalten weil du den arm gehoben hast - aber weil man die kiste nicht mit einer hand zum stehen bringt bist du auf den vordermann gerauscht

wenn man nicht die hand hebt isses andersrum :)
Zuletzt geändert von kutt am 7. Okt 2006, 11:24, insgesamt 1-mal geändert.

storchi
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#20 Beitrag von storchi » 4. Okt 2006, 13:12

Hallo,

ich habe mal gemessen von Unterkante Rückleuchte bis Schutzblechabschluss sind gerade mal 16,5 cm wie soll denn da ein großes Nummernschild dranpassen, das "schleift" ja dann fast auf dem Asphalt :shock:

Kutt,

wenn wir irgendwie in Kontakt treten könnten, dass Du mir mal ne Kopie vom Fahrzeugschein bzw der Vollabnahme zukommen lassen könntest, wo das Nummernschild und die reifen drinnstehen. Ich wär Dir auf ewig dankbar.
mit 2Takt- Grüßen aus Weimar

Storchi

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#21 Beitrag von kutt » 4. Okt 2006, 13:48

ahh .. da war das doppelpost weg :)

ok .. wie ich schon in der pm gesagt hatte hab ich meine bk nur umgemeldet - aber ich glaube, daß ich noch von dem vorbesitzer den tüv bericht hab (also wo er die zugelassen hat)

mal sehen, ob da was vom kennzeichen steht

AR-15
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#22 Beitrag von AR-15 » 4. Okt 2006, 21:44

Hallo Storchi,
mal meinen etwas längeren Beitrag weiter oben lesen :roll: , oder die PM... Reifengröße + kleines Kennzeichen sind hochoffiziell zugelassen :D Und daran sollte eigentlich kein DEKRA´ler vorbei kommen. Nur die Fachsachbearbeiter in der Zulassungsstelle haben wohl teilweise ihre Problemchen damit :wink:
Gruß AR-15

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#23 Beitrag von storchi » 5. Okt 2006, 14:06

Hallo,

noch ne Frage:

kann man sich den Seitenwagenbetrieb gleich mit eintragen lassen selbst wenn noch keiner montiert ist??

Getriebe und Kardan sind mit SW also für Seitenwagen ausgelegt und gestempelt?
mit 2Takt- Grüßen aus Weimar

Storchi

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#24 Beitrag von kutt » 5. Okt 2006, 15:26

soweit ich weis will der tüv man das ding dann auch sehen, da die fahrgestellnummern eingetragen werden.

wenn man einen hat sollte man evtl drauf achten daß irgendwo in der zulassung steht, daß man auch ohne fahren darf (irgendwie soll das gehen) - bzw wenn man mehrere beiwagen hat muß man alle eingetragen haben, mit denen man auch runfahren will

ich denke aber daß wenn du da ohne beiwagen auftauchst dir ein 2 rädriges fahrzeug eingetragen wird - damit wars das erst mal mit dem beiwagen
wie das ist wenn man den später eintragen lassen will bin ich mir nicht ganz sicher

ich habe meine bk ohne beiwagen gekauft und nur umgemeldet - also hab ich eine beiwagenzulassung für einen duna beiwagen mit fahrgestellnummer XXX, den ich jedoch noch nie gesehen habe.

als nun der tüv termin nahte habe ich mal auf der zulassungsstelle gefragt.. antwort: "Ja wenn Sie keinen Beiwagen mehr haben müssen Sie die Zulassung ändern lassen"

die hätte in meinem Falle gehießen:

- gutachten machen lassen, da ich ein 3 rädriges fahrzeug auf ein 2 rädriges umrüste
- neuer brief etc etc
- und das ganze nochmal rückwärts, wenn ich mir mal einen pott besorge

ich hab danach mal meinen tüv mann gefragt - er meinte beim studieren meines fahrzeugscheins: "Naja es steht bei Dir weder drinn ob du das Ding drannhaben mußt oder ob du auch ohne fahren darfst, er ist einfach nur als zubehör eingetragen - mit dem Schein würde ich dir TÜV auch ohne Beiwagen geben. Da ich denke, daß du dir sowieso mal einen besorgen willst müsstest du das 2 mal umtragen lassen, und da du den, der hier drinn steht eh nicht hast wird das wohl auch gehen, da ich mir sicher sein kann, daß du nie mit dem Teil, was dann keinen TÜV hat rumfahren wirst"

er hat mich aber extra noch gewarnt, daß wenn ich mal einem polizisten begegne, der es besonders ernst nimmt, es probleme geben könnte - wobei es sicher auf einen streitfall herausläuft

ich seh darin kein problem, da an der bk ja nix geändert wird wenn man auf 2 statt 3 rädern fährt, aber so auf "verdacht" mal einen mit eintragen zu lassen wird eher nicht gehen :)

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#25 Beitrag von 2Takt-Pit » 6. Okt 2006, 22:16

Oldie hat geschrieben:... aber ... den wenigsten ist bekannt, dass man, wenn man so rumfährt nach StVo das Bremsmanöver mit erhobenem Arm anzeigen muß.
Hier mal die org. Anleitung zum fahren ohne Bremsleuchte :lol:

Bild

ohne Blinker sieht das ganze dann so aus

Bild

also mal schon fleißig üben.
2 Takte aus 2 Zylindern sind völlig außreichend

gruß 2Takt-Pit

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#26 Beitrag von kutt » 7. Okt 2006, 11:23

hah!

wie geil

wieviele seiten hat denn das werk - kammer das noch irgendwo kaufen oder mal in eingescanter form digital bekommen ?

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#27 Beitrag von 2Takt-Pit » 7. Okt 2006, 13:02

kutt hat geschrieben:hah!

kammer das noch irgendwo kaufen oder mal in eingescanter form digital bekommen ?
Kaufen wird wohl schwer sein -ist die Orginale Betriebsanleitung vom D-Rad Modell R9

Bild

von meinem Opa, Maschiene haben leider die Russen 1945 mitgenommen :cry:
2 Takte aus 2 Zylindern sind völlig außreichend

gruß 2Takt-Pit

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#28 Beitrag von kutt » 10. Okt 2006, 09:17

das teil ist ja voll der hammer ... 500 ccm 4 takter -- ein echter plombenzieher

welches baujahr war denn die maschiene ?

Tom
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#29 Beitrag von Tom » 10. Okt 2006, 17:35

BJ 1929/1930

R 9 Technische Daten:
Motor:
Typ: 1 Zylinder, 4-Takt
Kolben: Leichtmetallkolben
Zylinder: Graugusszylinder (Nach vorne geneigt)
Hubraum: 496ccm
Leistung: 12PS
Ventilsteuerung: SV
Ventile: 2
Vergaser: Kolbenschiebervergaser
Kupplung: Stahllamellen
Kupplung (Betätigung): Fusswippe rechts, Handhebel links (Hilfshebel)
Gänge: 3
Beleuchtung:
1. Ver. K
2. Ver. EV 1. Karbid
2. Bosch-Scheinwerfer
Fahrwerk:
Rahmen: Einrohrrahmen
Federung (vorne): Blattfeder
Federung (hinten): keine
Bremse (vorne): Trommelbremse
Bremse (hinten): Trommelbremse

habbich nich gewußt, ich habs ergoogelt!!! :shock:

Grüße
Tom

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#30 Beitrag von kutt » 10. Okt 2006, 19:16

das hab ich auch gefunden .. nur das baujahr muß ich wohl übersehen haben ...

nun ja dafür könnte ich fast meine bk stehen lassen :P

aber halt nur fast

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